Beantragung Terrassenüberdachung bzw. Gartenhäuschen

4,30 Stern(e) 4 Votes
Bender

Bender

Guten Abend zusammen,

wir haben vor, eine feste Terrassenüberdachung anstatt einer Markise zu bauen bzw. ein Gartenhäuschen für den Kleinkram bzw. für die Fahrräder aufzustellen. Abgesehen von der Zustimmung des Nachbars, wie sollte mein Vorgehen sein?
  • Muss ich mich zuerst an einen Architekten wenden, damit er den Antrag bei dem zuständigen Bauamt einreicht oder kann ich das auch selbst tun?
  • Muss ich bestimmte Details kennen, um den Antrag überhaupt stellen zu können?
  • Falls ein Architekt herangezogen werden muss, macht es Sinn (evtl. aus Kostengründen) den gleichen Architekten zu nehmen, der das Haus geplant hat? Oder macht das kostentechnisch keinen Unterschied?
ich würde mich auf ein paar Tipps und Ratschläge freuen.
 
G

Gartenfreund

Soll das Gartenhaus ein fertiges Haus vom Baumarkt oder so sein dann wird man keinen Architekten benötigen. Und ich kenne es von Nachbarn welche sich so ein Holzhaus errichtet haben die benötigten auf Grund der größe auch keine extra Genehmigung vom Amt da so was (hier) allgemein genehmigt ist. Kann aber sein das du eine Genehmigung vom Nachbarn benötigst.

Zur Terrassenüberdachung kann ich jetzt nichts sagen.


Ich würde an deiner Stelle mal beim Amt vorbeigehen und da nachfragen. Ist womöglich besser als hier zu fragen da es sein könnte das gerade bei dir irgendwelche regeln zutreffen die womöglich zwei Straßen weiter schon nicht mehr gelten. So was in der Art haben wir hier nämlich auch.
 
Y

ypg

Guck mal in die Bauverordnung Deines Landes: dort steht, bis wieviel Kubikmeter Größe ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Außerdem ist auch eine bestimmte Größe für eine Terrassenüberdachung geregelt. In NDS zB darf eine feste Überdachung bis 3 Meter Tiefe genehmigungsfrei aufgestellt werden.

Wenn ihr die Überdachung von einem Unternehmen kauft und aufstellen lässt, dann wissen die schon, ob eine Genehmigung erforderlich ist und geben dir ggf die Unterlagen zur Statik, Schneelastberechnung etc für den Antrag
 
Bender

Bender

Danke für den Tipp. Im § 65 Bauordnung NRW – "Genehmigungsfreie Vorhaben" fand ich schon mal Ansätze. Werde noch sicherheitshalber beim Bauamt nachfragen, es sieht aber jedenfalls vielversprechend aus. Es sollte nichts Außergewöhnliches sein. Gartenhäuschen aus dem Baumarkt und die Terrassenüberdachung aus dem Metromarkt. Zumindest so die aktuellen Vorstellungen. Vielen Dank.
 
P

Payday

die 3meter tiefe ist in vielen bundesländern. die tiefe ist aber nicht zwangsläufig von der hausseite zu nehmen sondern von wo nach wo überspannt wird.(unseres wird nämlich parallel zur handwand gezogen, womit ich von der hausand weit über 3meter weggehen kann, aber nur 3meter an der Wand bleiben darf -also ohne antrag) hatte das thema gerade selber mit unserer kreisverwaltung.
 
Y

ypg

die 3meter tiefe ist in vielen bundesländern. die tiefe ist aber nicht zwangsläufig von der hausseite zu nehmen sondern von wo nach wo überspannt wird.(unseres wird nämlich parallel zur handwand gezogen, womit ich von der hausand weit über 3meter weggehen kann, aber nur 3meter an der wand bleiben darf -also ohne antrag) hatte das thema gerade selber mit unserer kreisverwaltung.
Kannst Du das bitte skizzieren?
Wenn ich Dich richtig verstehe, gilt nicht die Tiefe "von Hauswand weg", sondern die Originale Tiefe der Überdachung, auch wenn sie quer gestellt wird?
Bsp: Terrassendach Breite 5 Meter, Tiefe 3 Meter; quer gestellt wird ein 5 Meter tiefe und 3 Meter breite Überdachung, und das genehmigungsfrei?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben