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ᐅ Beantragung Terrassenüberdachung bzw. Gartenhäuschen


Erstellt am: 23.05.2016 23:55

Elina 10.06.2016 12:40
Nein, in dieser speziellen Bauordnung muß der Statiknachweis dann von einem Nachweisberechtigten geführt werden, da kann man nicht selber dran rumrechnen. Das kann in anderen Bauordnungen ganz anders sein, ich wollte nur nochmal drauf hinweisen, daß so eine Bauordnung möglicherweise einen Anhang hat, wo dann sämtliche Vorbehalte zu den baugenehmigungsfreien Vorhaben aufgeführt werden, und diese sollte man auch beachten. Ansonsten kann es sein, daß man alles wieder abreißen muß, und das muß ja nun auch nicht gerade sein.
Daß niemand kontrolliert, darauf würde ich mich nicht verlassen. Dafür steckt man zu viel an Kosten und Mühen rein.

Payday 10.06.2016 12:51
in welchen gesetz steht, das der statische nachweis von einer bestimmten person gemacht werden muss. als Ingenieur des Maschinenbaus habe ich die notwendige qualifikation, einen einfachen statischen nachweis zu erbringen. und nochmals, diesen nachweis erbringen die verkäufer solcher Dächer immer gleich mit. die wissen, was die Behörden ggf. haben wollen.

zum abriss kommt es nur sehr sehr sehr selten. vorher wird erstmal kräftig geklagt, und dann gelten plötzlich auch wieder andere regeln.

Elina 11.06.2016 13:40
wie gesagt in der HBO steht "von einer nachweisberechtigten Person" ohne das näher zu spezifizieren. Welche Person nachweisberechtigt ist, entscheidet dann wohl das Bauamt - oder ein Richter. Ich würds sogar bei meinem eigenen geplanten Balkon drauf ankommen lassen, aber nur weil der im Eigenbau wenig Geld kostet und schnell wieder abgebaut wäre. Aber bei teuren oder aufwendigen Dingen würd ich es nicht drauf ankommen lassen. Braucht sich nur ein Nachbar zu beschweren und schon steht das Bauamt vor der Tür.
Es kann auch gutgehen, zb haben meine fast bodentiefen Fenster zur Südseite keine Absturzsicherung, weil ich die häßlich finde, hier keine Kinder rumhampeln und ich nicht so blöd bin, aus dem Fenster zu fallen. Da stand auch schon mal das Bauamt vor (aber in einer anderen Angelegenheit) und die haben nix dazu gesagt. Heißt aber nicht daß da nichtmal irgendwann jemand meckert.
Muß man dann jeweils in Eigenverantwortung entscheiden. Hauptsache man hat aber den Anhang zur Bauordnung gelesen und weiß daß man ein Risiko eingeht und fällt nachher nicht aus allen Wolken.
bauordnungnachweisbauamtfenster