Bauvoranfrage - Was ist relevant?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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flipmode85

Vielen Dank für den angehängten Beschluss!

Uns ist bewusst, dass es zumindest Rückseitig keinen Garten geben wird. Bezüglich der Aussicht - diese ist ja bereits jetzt durch die Grundschule komplett verbaut, wird die Sicht auf jene Gebäude kaum verschlechtert.

Die Gemeinde hat im Jahr 2015 ein neues Baugebiet ausgewiesen und möchte dort gerne alle Bauparzellen verkaufen. Leider liegt dieses Baugebiet in einer derart schlechten Hanglage ( Osthang ) sodass dort die Südseite definitiv kein Sonnenlicht erreichen wird. Genau deswegen, sind dort noch über 50% der Bauparzellen bis heute nicht verkauft. Zudem ist der qm-Preis mehr als Ortsunüblich. Fehlender Garten ist für uns also nicht weiter schlimm, bzw. ist noch ein Garten vor dem bestehenden Haus angelegt. Unser Budget ist wie gesagt begrenzt - gerne würden wir das bestehende Grundstück nutzen um dort unser Eigenheim zu verwirklichen. Ein separates Grundstück zu erwerben, ist derzeit finanziell leider nicht möglich - selbst wenn gibt es hier im Ort leider keines welches unseren Anforderungen gerecht werden würde, oder um mehr als das doppelte zu groß ist.

Ich werde noch einen Auszug aus dem Notarvertrag hier online stellen, welcher genauere Infos zum Betretungsrecht liefert. Wenn die ganze Sache derart aussichtslos ist, bleibt wohl nur ein Anbau an das bestehende Gebäude - so zumindest hatte man uns im Landratsamt informiert - kann man eher auf eine positive Entscheidung hoffen, bzw. kann ein Anbau wegen vorhandenem Baurecht nicht gänzlich abgelehnt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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