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ᐅ Bauvoranfrage / Schreiben Landratsamt


Erstellt am: 11.08.2019 15:55

cmue_ 11.08.2019 15:55
Hallo,

wenn uns hier jemand Rat geben könnten wären wir sehr dankbar.

Bauvorhaben ist in BW.

Haben unsere Grundrisse mit einer Architektin geplant und diese hat vor rund 12 Wochen eine Bauvoranfrage gestellt.

Bei dieser Bauvoranfrage waren u.a. auch Zustimmungen der Nachbarn dabei.

Hat alles ein bisschen gedauert wegen Ortsbegehung und einem lokalen Fest hier, aber der Bauausschuss hat der Bauvoranfrage zugestimmt.

Das wissen wir aber alles nur von dritten. Die Gemeinderatssitzung war vor rund 3 Wochen. Nun wollten wir uns mal erkundigen, ob wir hier noch etwas schriftliches bekommen, aber nun haben wir dieses Schreiben vom Landratsamt bekommen.

Man muss noch dazu sagen, dass die Verwaltung des Ortes gegen diesen Bau ist, aber eben der Bauausschuss dann dennoch dafür gestimmt hat. Es geht hier um eine Befreiung, dass ein 2-geschössiges Flachdach gebaut werden darf. Das gibt der Bebauungsplan nicht her, aber in der Straße gibt es ein solches Durcheinander an Häusern, dass der Bauausschuss eben diese Ausnahme genehmigte.

Nun bekamen wir ein Schreiben vom Landratsamt, dass "nach Überprüfung der von Ihnen vorgelegten Planunterlagen bezüglich des oben genannten Bauvorhabens kann Ihnen ein Bauvorbescheid nicht vollumfänglich in Aussicht gestellt werden.

Maßgebend hierfür ist, dass durch die benötigte Befreiung für die Geschossigkeit und der geplanten Dachform die Grundzüge der Planung berührt werden

.....

Im Bereich des Baugrundstücks ist nur 1-Geschosse Bauweise mit Satteldach zulässig. Gemäß Bebauungsplan ist die Zahl der Vollgeschosse (zwingend) einzuhalten. Gemäß der Stellungnahme der Gemeinde wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplan bisher nur wenige Befreiungen erteilt. So gab es bisher weder eine Befreiung über die Geschossigkeit noch eine Befreiung bzgl der Dachform.

.....

Sie werden deshalb bis zum 13.09.2019 um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihre Bauvoranfrage zurückziehen wollen, geänderte Planunterlagen einreichen werden oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünschen"


Was mir auffällt:

- wir haben nie beim Landratsamt was eingereicht
- wissen die eventuell gar nichts von der Zustimmung des Bauausschusses der Gemeinde?
- können die sich darüber hinwegsetzen?

Hat jemand Ideen was man hier tun könnte?

Vielen lieben Dank.

Christian







ziemlich schockiert haben wir einen Brief vom Landratsamt bekommen, der besagt "nach Überprüfung der von Ihnen vor

rick2018 11.08.2019 16:45
Wie gut ist deine Architektin in der Gemeinde vernetzt?
Sie sollte mit dem Bauamt einen Termin machen und es gut vorbereiten und durchsprechen. Wie z.B. Dass es bereits Flachdächer, 2-geschossig usw. gibt. Auch dafür hast du sie.
Und immer kompromissbereit bleiben. Alle Wünsche wirst du vermutlich nicht genehmigt bekommen.

cmue_ 11.08.2019 17:05
Danke für die Antwort.

Die Architektin ist sehr gut vernetzt. Normalerweise wäre sie auch im Bauausschuss gewesen.

Den Rest verstehe ich nicht ganz: Die Argumentationen (wie dass es schon Bungalows, 2-geschossig gibt) wurden ja bereits dargelegt (u.a. von der Architektin). U.a. darauf basierte ja auch die Bauvoranfrage. Die dann im Bauausschuss genehmigt wurde.

Viele Grüße
Christian

rick2018 11.08.2019 17:48
Bei uns lief die Genehmigung über das Amt für Stadtentwicklung Abteilung Baurecht. Das Landratsamt war nur bei anderen Punkten involviert.
Wenn dei Architektin gut vernetzt ist sollte sie das Schreiben ja richtig interpretieren können. Auch ob es noch eine offizielle Stellungsname vom Bauausschuss gibt...
Kann dir nur raten ruhig und entschlossen mit den Verantwortlichen in eine offene Diskussion zu gehen. Bei zu viel Druck wirst du (zurecht) nichts erreichen.
Bitte auf dem Laufenden halten.

Escroda 11.08.2019 20:21
cmue_ schrieb:

aber in der Straße gibt es ein solches Durcheinander an Häusern
Die Fakten gehen ein bisschen Durcheinander.
cmue_ schrieb:

So gab es bisher weder eine Befreiung über die Geschossigkeit noch eine Befreiung bzgl der Dachform.
Was heißt denn Durcheinander? Offenbar hat bisher niemand etwas ähnliches wie Ihr geplant. Liegen die ähnlichen Bestandsbauten in der Nähe, im gleichen Bebauungsplan, im gleichen Baublock?
cmue_ schrieb:

- wir haben nie beim Landratsamt was eingereicht
Sofern die Gemeinde nicht auch Baurechtbehörde ist, gibt die Gemeinde nur eine Stellungnahme ab. Entscheiden muss das Landratsamt.
cmue_ schrieb:

wissen die eventuell gar nichts von der Zustimmung des Bauausschusses der Gemeinde?
Sehr unwahrscheinlich, da sie ja nur von der Gemeinde über das Bauvorhaben informiert sein können.
cmue_ schrieb:

können die sich darüber hinwegsetzen?
Ja, da die Gemeinde ja keine Entscheidung fällt. Sie äußert nur keine Bedenken. Umgekehrt wäre es schwieriger. Wenn die Gemeinde dagegen ist, muss das Landratsamt der Gemeinde einen Rechtsverstoß nachweisen, um anders zu entscheiden.
cmue_ schrieb:

Hat jemand Ideen was man hier tun könnte?
Befreiungen sind sehr individuell. Daher ist hier deine Architektin gefragt. Du kannst im Forum gar nicht so viele Details schildern, dass eine Idee dabei herauskommt, die deiner Architektin nicht auch kommen würde. Es sei denn, Du traust ihr nicht.
cmue_ schrieb:

Normalerweise wäre sie auch im Bauausschuss gewesen.
Warum wurde von der Norm abgewichen?
rick2018 schrieb:

Bei uns lief die Genehmigung über das Amt für Stadtentwicklung Abteilung Baurecht.
Vielleicht weil deine Gemeinde groß genug ist, ein eigenes Baurechtsamt zu betreiben.

cmue_ 12.08.2019 07:30
Hallo Escroda,

danke für Deine Antwort.
Escroda schrieb:

Was heißt denn Durcheinander? Offenbar hat bisher niemand etwas ähnliches wie Ihr geplant. Liegen die ähnlichen Bestandsbauten in der Nähe, im gleichen Bebauungsplan, im gleichen Baublock?

Die Bungalows liegen im gleichen Bebauungsplan. Sind dort aber auch als Bungalows gekennzeichnet. Die 2-stöckigen Gebäude liegen auf der anderen Straßenseite sind aber nicht Teil des Bebauungsplan.
Escroda schrieb:

Ja, da die Gemeinde ja keine Entscheidung fällt. Sie äußert nur keine Bedenken. Umgekehrt wäre es schwieriger. Wenn die Gemeinde dagegen ist, muss das Landratsamt der Gemeinde einen Rechtsverstoß nachweisen, um anders zu entscheiden.

Der letzte Satz ist interessant, weil ich hörte (kann die Wahrheit nicht verifizieren), dass teilweise die Gemeinde ablehnt und die Leute dann eben über das Landratsamt gingen und dort dann eine Zustimmung bekamen.
Escroda schrieb:

Befreiungen sind sehr individuell. Daher ist hier deine Architektin gefragt. Du kannst im Forum gar nicht so viele Details schildern, dass eine Idee dabei herauskommt, die deiner Architektin nicht auch kommen würde. Es sei denn, Du traust ihr nicht.

Doch doch, wir trauen ihr 100%. Wir kamen nur erst gestern an den Briefkasten und Lassen den Brief und waren sehr schockiert. Da dachte ich ich frag mal kurz nach Rat bei den Experten hier

Der Architektin den Brief schon weitergeleitet und denke wir telefonieren heute.
Escroda schrieb:

Warum wurde von der Norm abgewichen?

Erst wegen Befangenheit. Dann aber war sie zu dieser Zeit aber auch wirklich krank und schickte einen Vertreter.


Was ich eben nicht verstehen will, ist dass es doch eigentlich nur eine Formsache ist, dass das Landratsamt zustimmt, wenn die Gemeinde dafür ist. Dass das Landratsamt hier so reingrätscht - ich denke eben, dass das von der Verwaltung der Gemeinde kommt die gegen den Bau ist.

Naja, dann sieht es wohl gerade nicht so gut aus. Werde mich melden, wenn ich mehr weiß bzw. wie es dann ausging.

Danke.

Viele Grüße
Christian
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