Bauträger verzögert Baubeginn geht das einfach so?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Nordlys

Nordlys

Nein, du alter Serbe, ich bin nicht böse, ich will nur, dass der TE seine Gefühle mit Ratio anreichert und die Sache zu Ende denkt.
 
J

jramirez

Aus diesem Grund schreibe ich doch hier und renne nicht zum Anwalt es ist ja immerhin ein Hausbau-Forum, in dem man sich gegenseitig austauscht. Hätte ja sein können, das jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat
 
S

Steven

Hallo

ich kann den Threadstarter schon verstehen.
Er Hat mit einem unternehmen einen Vertrag geschlossen. Darin steht, dass er ein schlüsselfertiges Haus zu einem bestimmten Betrag bestellt. Dieser Festpreis gilt für genau 12 Monate.
Jetzt ist soweit alles Startklar, nur der Unternehmer macht nichts. Der Baubeginn muss innerhalb der 12 Monate liegen, sonst könnte es teurer werden.
Jetzt sagen wir mal, dass die 12 Monate am 31. Juli 2018 rum sind. Und der Unternehmer wartet bis zum 01. August und sagt dann: 12 Monate rum, jetzt wird es 5% teurere. Wer will das schon riskieren. Vor allen Dingen, da die Verzögerung in der Schuld des Unternehmers liegt.

Steven
 
Y

ypg

Hallo zusammen,wir haben letztes Jahr bei einem Bauträger einen Vertrag für ein Schlüsselfertiges Haus unterschrieben. Der Vertrag ist aus August. Bis die dann mal Zeit für unser Planungsgespräch hatten, vergingen 4 Monate, sprich er war Anfang Dezember. .....

Nun unsere Frage: wie lange dürfen sie das hinauszögern und kann man Schadenersatz fordern?
Danke euch
Hmm, ich glaube nicht, dass sie den Termin absichtlich, um Euch zu ärgern, nicht einhalten.
Insofern verbessere ich den letzten Satz :

„Wie lange können....“

Die Zeitplanung von August bis jetzt ist nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich. Auch nicht ungewöhnlich ist ein Verschieben des Baubeginns.

Deine Sorge bezüglich der Kosten, die durch den Verzug auf einen zukommen können, ist dennoch nachvollziehbar.
Leider habt ihr zu voreilig einen Bauvertrag unterschrieben. Das sollte man herauszögern.
2. Fehler war, keinen Termin für den spätesten Baubeginn bzw. Übergabe mit reinzusetzen.

Dennoch glaube ich, dass wenn es sich um einen rechtskräftigen Vertrag handelt, irgendwo im Kleingedruckten steht, wie das mit einem Baubeginn aussieht hinsichtlich Verzögerung, Baustopp oder anderen Gründen neben des Wetters. Ein paar Wochen muss man tolerieren, ein paar Monate sind ärgerlich, aber abgesichert. Und ein fahrlässiges Verzögern über ein Jahr sicherlich anfechtbar und in Regress zu nehmen.

Der Tonfall, den Du über Euren GU hast, hört sich nicht gerade an, als wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Euch besteht.
Wenn nicht noch andere negative und unverständliche Erlebnisse vorgekommen sind, solltest Du die Einstellung zu der Firma, die Euch Euer Haus bauen soll, etwas ändern - für Eure eigenen Fehler seid Ihr selbst verantwortlich.
Im Übrigen nimmt die Firma nach Bauabschnitt Geld ein: insofern hat sie selbst Interesse an einem schnellen Baubeginn. 5% Erhöhung steckt sich die Firma schließlich nicht allein als Gewinn ein. Außer natürlich, das ist deren Masche... aber Ihr habt Euch die Firma sicherlich nach guter Prüfung ausgesucht
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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