Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen

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D

Domski

Naja ich halte das für unterdurchschnittlich bauüblich, wäre ich echter Bauherr und nicht bloß Käufer, dürften die Schöpfer dieses Machwerks mindestens die Lückenhaften Stellen einmal neu erstellen. Was das Einbinden angeht mag ich nicht viel zu sagen, wenn genug Mauerwerksanker verbaut sind, braucht es keinen Verband. Dann kann das schon passen.

Als BT Kunde, sprich Käufer, muss ja nur dass Endergebnis der Norm und bestellten Ausführung genügen.
 
Fay1983

Fay1983

Als BT Kunde, sprich Käufer, muss ja nur dass Endergebnis der Norm und bestellten Ausführung genügen.
Und damit genau haben wir ja das Problem. Bei der Endabnahme sieht man davon nichts mehr, wir WISSEN aber einfach wie schrecklich die Wände darunter aussehen. Und trotzdem haben wir dann keine Handhabe? Gelten bei der Abnahme wirklich nur die zu diesem Zeitpunkt sichtbaren Mängel?
 
Fay1983

Fay1983

„Schrecklich“ in Anführungszeichen, bezogen auf die ein paar Beiträge zuvor aufgeführten Missstände bzw Minderausführungen.
 
Y

ypg

Wir haben nun eklatante Mängel bei der Erstellung der Innenwände feststellen können, hier wurden teils die benötigten Steine mit einer Axt „zugeschnitten“ anstelle die vorhandene Säge zu nutzen. Die Wände sehen dementsprechend aus,
Wie gesehen, etwas willkürlich und in manchen Augen katastrophal...
Eine Mängelanzeige beim Bauträger führte bisher zu nichts, wurde ignoriert.
... aber kein Mangel, wenn es ordentlich verputzt ist. Ob BT oder GU...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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