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ᐅ Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen


Erstellt am: 10.09.19 21:12

Fay198310.09.19 21:12
Hallo,

Ich bin noch recht neu hier und hoffe, mein Anliegen ist hier richtig.
Wir bauen aktuell schlüsselfertig über einen Bauträger, also wir erwerben das fertige Haus mit Grundstück. Doppelhaushälfte 130qm, aktuell Rohbau, Dach und Fenster abgeschlossen, Haus quasi „zu“.
Wir haben nun eklatante Mängel bei der Erstellung der Innenwände feststellen können, hier wurden teils die benötigten Steine mit einer Axt „zugeschnitten“ anstelle die vorhandene Säge zu nutzen. Die Wände sehen dementsprechend aus, wurden mit Tonnen an Mörtel voll geklatscht so dass wir später bei der
Anbringung von Möbeln nie sicher sein können, ob das auch hält. Also zu gut Deutsch: Pfusch.
Eine Mängelanzeige beim Bauträger führte bisher zu nichts, wurde ignoriert. Telefonisch sind die zuständigen Personen auch nie zu erreichen, den verantwortlichen Bauleiter haben wir bisher noch nicht ein einziges Mal persönlich getroffen.

Wir haben uns nun um einen Gutachter bemüht und immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass zu einer nun möglichen Rest-Baubegleitung folgende Unterlagen benötigt werden:
Statikgutachten
Wärmegutachten
Wir baten den Bauträger uns diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen, was abgelehnt wurde; wir erhielten diese erst, sobald wir Eigentümer sind.

Was können wir nun tun?
Auch wenn der Bauträger uns nun einen Gutachter verwehrt und sein Hausrecht ausübt möchten wir doch zumindest bei der Endabnahme einen Sachverständigen dabei haben. Die Unterlagen erhalten wir aber erst NACH dieser Übergabe....

Muss der Bauträger und wenigstens für die Abnahme die Unterlagen vorab zur Verfügung stellen?
Haben wir wenigstens dann eine Chance den bereits erfassten Mängel zu rügen und auf Nachbesserung zu bestehen? Auch wenn es total umständlich ist bereits fertige Wände wieder aufzumachen, aber wie gesagt, aktuell wird mit uns nicht gesprochen. Bisher haben wir nur Fotos als „Beweis“.

Ich würde mich echt freuen wenn jemand einen Rat hätte, denn das ganze Bauprojekt artet gerade in gewaltigen Frust aus.

Danke und Lg
11ant10.09.19 21:49
Ich verstehe nicht ganz: einerseits klingt Deine Schilderung, als ob Du den Begriff des Bauträgers nicht fehlverwendetest, andererseits sprichst Du von im Bau sichtbaren Mängeln und von Baubegleitung, was wieder eher nach Bauvertrag mit einem Generalunternehmer klingt.

Ein Bauträger wäre rechtlich nichts anderes als ein "Vorbesitzer" des Hauses, gegen den man keinerlei Anspruch auf Belege des fachgerechten Bauens hat, und auch nicht auf Inspektionen der Baustelle.

Pfusch und Bauschaum sind übrigens "Hauptzutaten" durchaus auch solcher Häuser, die "schlüsselfertig" (im Sinne von wie der naive Verbraucher den Begriff versteht) "außen hui" sind
Fay198310.09.19 22:02
Tatsächlich ist in der Bauleistungsbeschreibung von einem Bauleiter die Rede, der uns auch vorgestellt werden sollte. Die Bauleistungsbeschreibung war auch Grundlage des Notarvertrages.
Ich glaube dass der Bauträger, der auch als GU auftritt, hier selbst teils Probleme hat die einzelnen Zuständigkeiten auseinander zu halten. Würde auch zu der sonstigen teils katastrophalen Organisation passen.

Ist aber tatsächlich ein wirklicher Bauträgervertrag, wir erwerben Haus und Grundstück definitiv erst nach Fertigstellung.
apokolok11.09.19 14:53
Da habt ihr keine Chance, der BT ist im Recht.
Davon abgesehen glaube ich nicht, dass es auf Dauer sonderlich relevant ist wie ein Stein für ne Innenwand geschnitten wird. Wenn das alles ist würde ich mich mal etwas zurücklehnen und auf die Übergabe warten.
Mottenhausen11.09.19 15:07
Fay1983 schrieb:

wir erwerben Haus und Grundstück definitiv erst nach Fertigstellung.

samt aller sichtbarer und unsichtbarer Mängel.

Ärgert euch nicht wegen den Steinen, ich weiß ja nicht wie schlimm es ist, aber ein Dübel wird im Porenbetonstein auch nicht besser fest, als im Mörtel. Da kommen ja noch 1-2cm Innenputz dran.
Fay198311.09.19 17:32
samt aller sichtbarer und unsichtbarer Mängel.

Ich muss ein Haus mit sichtbaren Mängeln übernehmen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wozu gibt es denn eine Übergabe mit Protokoll?
Auch ein BT kann sich doch unmöglich alles herausnehmen?
Bin ehrlich gesagt gerade ziemlich geschockt, es kann doch nicht sein, dass ich am Ende ein mangelhaftes Werk kaufen muss. Mängel, die bereits bestehen.
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