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ᐅ Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?


Erstellt am: 12.04.22 19:57

Apolyxo13.04.22 11:02
In NRW haben die meisten Kreise (ländlich) oder Städte die Bebauungspläne online einsehbar. Wenn du einen Kreis nennst, kann ich auch gerne die Seite raussuchen.

Ansonsten besteht auch immer die Möglichkeit per IFG NRW den Plan bei der Behörde anzufordern.

EDIT: Gerade gesehen, dass es sich vermutlich um den HSK handelt. Dann per Google "Bebauungsplanübersicht HSK - Hochsauerlandkreis"
Sauerlandkind13.04.22 12:59
Danke erstmal für alle bisherigen Antworten.

Ich bin nicht so drin im Thema, daher entschuldigt die falsche Wortwahl: ich kenne den Bauplan der Nachbarn nicht (nur einmal konnte ich einen kurzen Blick auf die Außenansicht werfen. Ansonsten habe ich nur schwammige Infos von den Nachbarn selbst, die sich mit der Zeit leider geändert haben - zuerst hieß es, es wird nur ein ganz kleines Haus, davon kann nun keine Rede mehr sein…). Ich meinte im Post oben, dass ich gerne den Bebauungsplan einsehen würde. Dies habe ich nun getan. Ergebnis: es gilt wie von mir vermutet eine Grundflächenzahl von 0,4, Abstandsflächen sind gemäß landesbauordnung Paragraf 6 gegeben.

Hierzu nun eine Frage: laut Rechnung (0,4 * 9,5m Gebäudehöhe = 3,8m) müsste die abstandsfläche über 3m liegen. Der Nachbar sagt, er wird nur 3m weit weg bauen. Kann er sich hier auf die verminderte abstandsfläche von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 berufen?

Die Grundflächenzahl würde in jedem Fall überschritten werden, ich denke, dass am Ende so 80% des Grundstücks versiegelt sein werden. Das alte Haus soll dabei erhalten bleiben. Es handelt sich bei dem Grundstück nicht um eine “nette Lücke” wie oben vermutet, sondern es wird eine extrem dichte Bebauung, die hier “auf dem Land” meiner Meinung nach untypisch ist und enger, als in den Neubaugebieten der Gegend.

Ach so, es gibt wohl schon eine Baugenehmigung und es soll bald mit dem Bau losgehen. Dies habe ich erst vor kurzem erfahren. Eine Genehmigung musste ich nie unterschreiben. Bisher hatte ich ein neutral-positives Verhältnis zu den Nachbarn, es gab nie Probleme. Bei dem Bauvorhaben zeigen sie sich ungewöhnlich bedeckt und wimmeln nachfragen ab. Das lässt mich etwas stutzig werden…
gutentag13.04.22 13:19
Sauerlandkind schrieb:

Danke erstmal für alle bisherigen Antworten.

Ich bin nicht so drin im Thema, daher entschuldigt die falsche Wortwahl: ich kenne den Bauplan der Nachbarn nicht (nur einmal konnte ich einen kurzen Blick auf die Außenansicht werfen. Ansonsten habe ich nur schwammige Infos von den Nachbarn selbst, die sich mit der Zeit leider geändert haben - zuerst hieß es, es wird nur ein ganz kleines Haus, davon kann nun keine Rede mehr sein…). Ich meinte im Post oben, dass ich gerne den Bebauungsplan einsehen würde. Dies habe ich nun getan. Ergebnis: es gilt wie von mir vermutet eine Grundflächenzahl von 0,4, Abstandsflächen sind gemäß landesbauordnung Paragraf 6 gegeben.

Die Aussage ist nicht ausreichend. Kannst Du nicht den Bebauungsplan Auszugweise kopieren und hier einstellen? Das Grundstück mit der bestehenden und der geplanten neuen Bebauung sollte da ersichtlich sein.

Hierzu nun eine Frage: laut Rechnung (0,4 * 9,5m Gebäudehöhe = 3,8m) müsste die abstandsfläche über 3m liegen.

Wenn die Aussage aus dem Paragraf 6 ist dann ist die Rechnung richtig. Es gibt aber Ausnahmen.

Der Nachbar sagt, er wird nur 3m weit weg bauen. Kann er sich hier auf die verminderte abstandsfläche von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 berufen?

Die Grundflächenzahl würde in jedem Fall überschritten werden, ich denke, dass am Ende so 80% des Grundstücks versiegelt sein werden. Das alte Haus soll dabei erhalten bleiben. Es handelt sich bei dem Grundstück nicht um eine “nette Lücke” wie oben vermutet, sondern es wird eine extrem dichte Bebauung, die hier “auf dem Land” meiner Meinung nach untypisch ist und enger, als in den Neubaugebieten der Gegend.

Sag doch mal wie groß die Grundflächenzahl ist.

Ach so, es gibt wohl schon eine Baugenehmigung und es soll bald mit dem Bau losgehen. Dies habe ich erst vor kurzem erfahren. Eine Genehmigung musste ich nie unterschreiben. Bisher hatte ich ein neutral-positives Verhältnis zu den Nachbarn, es gab nie Probleme. Bei dem Bauvorhaben zeigen sie sich ungewöhnlich bedeckt und wimmeln nachfragen ab. Das lässt mich etwas stutzig werden…

Würde mich auch stutzig machen.

Antworten oben in blau.

In begründeten Fällen hat der Nachbar das Recht zur Einsicht in die Bauakte des Nachbarn beim Bauamt.

Ich würde da mal beim BA anrufen und nachfragen ob Deine Vermutungen ausreichend sind. Ansonsten etwas aussagekräftige Angaben hier liefern.
Apolyxo13.04.22 13:24
Sauerlandkind schrieb:

Ach so, es gibt wohl schon eine Baugenehmigung und es soll bald mit dem Bau losgehen.

Das ist eben die Frage. Gibt es wirklich eine Genehmigung? Da wir uns im Bereich von Bebauungsplänen befinden, wäre der Regelfall eher der Weg über eine "Bauanzeige", d.h. eine Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung NRW.

Eigentlich sollte dabei einer Behörde zwar auch eine solch eklatante Überschreitung der Grundflächenzahl auffallen und einschreiten. Aber es ist eben doch kein genehmigungsverfahren. Das heißt, dass letztlich der Bauherr für seinen Fehler die Verantwortung trägt und sich nicht mit einer Genehmigung rausreden kann.

Möglich ist sicher auch, dass eine Befreiung von der Festsetzung der Grundflächenzahl beantragt wurde. Dann gäbe es tatsächlich eine Genehmigung. Aber ausgerechnet die Grundflächenzahl ist in Bebauungsplänen eigentlich die heilige Kuh des planerischen Willens und wird selten angerührt. Schon gar nicht so arg. Je nach Größe des Bebauungsplan wäre damit ein Präzedenzfall geschaffen und sämtliche anderen Grundstücke könnten sich darauf berufen.
Ralle9013.04.22 13:31
Wenn das Grundstück auf dem gebaut wird direkt an dein Grundstück grenzt, müsstest du eigentlich eine Benachrichtigung von der Behörde bekommen. Du kannst dann zum Bauamt gehen und dort die Pläne einsehen. Und natürlich auch Einwände gegen das Bauvorhaben einbringen.
Dafür hast du normalerweise 4 Wochen Zeit. Erst nach diesen 4 Wochen kann die Baugenehmigung erteilt werden wenn es keine Einwände von den Nachbarn gibt.

Wenn alle Nachbarn unterschreiben, dass Sie nichts dagegen haben, dass so gebaut wird können die 4 Wochen verkürzt werden.

So ist es zumindest in BW. Ob das in allen Bundesländern gleich ist weiß ich nicht.
Aber dass es angeblich schon genehmigt ist, ohne dass du als Angrenzer Post bekommen hast von der Behörde kann ich mir nicht vorstellen.
WilderSueden13.04.22 13:32
Müsste es nicht eine Benachrichtigung für die Nachbarn geben? Und daran anknüpfend die Möglichkeit zum Widerspruch?

edit: da hatte jemand genau gleichzeitig die gleiche Idee 😉
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