Baumängel und Geld zurück behalten!!!

4,30 Stern(e) 9 Votes
O

Otus11

Wie bei wahrscheinlich vielein sind uns einige Mängel bei der Endabnahme aufgefallen die wir dann schriftlich festgehalten haben.
Die Abnahme bewirkt u.a. die Fälligkeit der (Rest-) Vergütung.

Entscheidend ist, ob bei der Abnahme die Ansprüche zur Behebung der Mängel trotz Abnahme vorbehalten wurden; diese also gewissermaßen von der Abnahme "ausgeklammert" wurden ("Ok, bis auf ....") . Das ist noch mal eine erforderliche Stufe mehr als Mängel schriftlich festzuhalten.

(Man muss zudem auch die Behebung verlangen, was ich mal unterstelle).

Ggf. sind nach Vertrag auch Zurückbehaltungsrechte (meint Einbehalte) ausgeschlossen. Ob so ein Ausschluss wirksam ist, ist dann wiederum eine andere Frage.
 
P

Payday

rechtlich ist das immer ganz schön verworren. muss wohl Absicht sein vom Staat...
auf jeden fall gilt in deinen fall: wenn du jetzt zahlst, wirst du die genannten Mängel niemals repariert bekommen. rechtlicher beistand kostet auch wieder Geld, wobei du selber eigentlich nichts falsch gemacht hast.
die Baufirma weiß spätestens seit der Abnahme von den Mängeln und ist wohl nicht gewillt zu reagieren. wie dir nun schon genannt wurde musst du diese nun wohl mal Abmahnen und gleichzeitig darauf hinweisen, das du die Rechnung nicht begleichen wirst, bis alle Mängel erledigt worden sind. gleichzeitig Frist setzen(14tage oder mehr) und drohen, anschließend die Mängel selber auf deren kosten (abschlussrechnung...) zu begleichen. allerdings kannst du nach der Frist nicht einfach machen was du willst.

das beste wird sein, wenn du jetzt erst mal den besichtigungstermin mit den Chef abwartest. die werden dir natürlich erzählen, das alles halb so wild ist usw... allerdings wurde das damals aufgenommen und sollten die zickig werden, werfe sie raus. wenn sie dann ihr Geld wollen müßten sie klagen und die müssen dann beweisen, das ihre zahlungsforderungen rechtens sind. du müßtest dann wohl beweisen, das die einbehaltung der letzten Rechnung in etwa die kosten zur Beseitigung der Rechnung entspricht. die Firma wiederum müßte dann beweisen, das die Fenster fachgerecht eingebaut sind (die wollen ja dein Geld). ganz viele wenn und aber, aber auch die Firma hat kein Bock zu klagen.
sinniger ist es, wenn man sich so einigt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42609 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baumängel und Geld zurück behalten!!!
Nr.ErgebnisBeiträge
1Gartenbaufirma - Mängel, Hohe Rechnung, keine Gewährleistung?! 13
2Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
3Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau - Seite 1274
4GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel 15
5Bauabnahme Neubau trotz fehlender Wärmepumpe. Wesentlicher Mängel? - Seite 450
6Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie 19
7Balkontür und Fensterbänke - Mängel bei Neubau - Seite 228
8Mängel im Neubau. Streit um Höhe der Einbehalte. 35
9Bank zieht wegen Mängel Finanzierungszusage zurück 20
10überraschende Rechnung, kein Kostenvoranschlag - Seite 212
11 Elektriker-Rechnung nach 2,5 Jahren - Was sind meine Rechte? 18
12Benötige Rechnung von einer IKEA BESTÅ BURS TV Bank 21
13Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
14Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
15Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
16BG Bau schickt uns hohe Rechnung - kann ich mich dagegen wehren ? - Seite 213
17Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
18Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
19Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
20Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60

Oben