Baulast umgehen durch alternative Platzierung des Bauvorhabens?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Zeigt doch mal den ganzen Hausentwurf. Ich hege den begründeten Verdacht, der Planer könne bei mehr als nur der Interpretation der Baulast verpeilt sein. Ich sehe die Baulast im übrigen auch nicht erst am dem zehnten Meter greifend.
 
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Escroda

Der Geräteschuppen wird ein befestigter Hobbyraum (Fundament, Steinwände).
Das sieht in Deiner Bauzeichnung aber anders aus. Ein Hobbyraum löst außerdem immer Abstandsflächen aus.
Wir wollten ihn ungern im Garten platzieren.
Tja, und die Nachbarn wollen ungern eine Baulast übernehmen. Also Durchgang weglassen, Carport 7m breit, 6m lang, Fahrradgeräteraum 7m breit, 3m lang. Alternativ kann man auch den Raum für die Hobbygeräte und/oder den Fahrradraum in den Grenzabstand zum anderen Nachbarn setzen.

Edit: Es gibt nicht nur Abstandsflächenbaulasten sondern auch Anbaubaulasten; dann kann auch der Nachbar von einer längeren Grenzbebauung profitieren.
 
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JayBee_1985

Zeigt doch mal den ganzen Hausentwurf. Ich hege den begründeten Verdacht, der Planer könne bei mehr als nur der Interpretation der Baulast verpeilt sein. Ich sehe die Baulast im übrigen auch nicht erst am dem zehnten Meter greifend.
Sehr gerne!

Bild 1, Ursprüngliche Planung
Bild 2, Wunschvorstellung mit Ausnahme, dass das Carport 5m lang werden soll, anstatt der hier geplanten 4m.
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JayBee_1985

Das sieht in Deiner Bauzeichnung aber anders aus. Ein Hobbyraum löst außerdem immer Abstandsflächen aus.

Edit: Es gibt nicht nur Abstandsflächenbaulasten sondern auch Anbaubaulasten; dann kann auch der Nachbar von einer längeren Grenzbebauung profitieren.
Stimme ich vollkommen zu! Es sei wohl „erstmal egal“ wie die Nebenanlage skizziert wird.

die Anbaulast klingt interessant. Muss denn mein Nachbar auf ganzer Länge dort anbauen? Oder kann er nur einen Teilabschnitt anbauen und ist somit seiner Pflicht nachgekommen? Die Nachbarn planen ebenfalls ein Carport an der Baugrenze aufzustellen.




Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.

Ich würde never ever einen Carport nach der Kürze des aktuellen Kleinwagens planen.
Das ist auch auf keinen Fall unsere Absicht!
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Escroda

die Anbaulast klingt interessant.
Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen Bebauungsplans - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.
Falls Deine Baugenehmigungsbehörde eine Bauherrenberatung anbietet, empfehle ich die Vorstellung Deiner Pläne. Manche Behörden sind recht flexibel, manche sind nur auf Widerstand programmiert. Wie gedenkt Dein Planer Deine Wünsche zu erfüllen?

Edit: Ein Caddy ist mindestens 4,40m lang.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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