Das sieht in Deiner Bauzeichnung aber anders aus. Ein Hobbyraum löst außerdem immer Abstandsflächen aus.Der Geräteschuppen wird ein befestigter Hobbyraum (Fundament, Steinwände).
Tja, und die Nachbarn wollen ungern eine Baulast übernehmen. Also Durchgang weglassen, Carport 7m breit, 6m lang, Fahrradgeräteraum 7m breit, 3m lang. Alternativ kann man auch den Raum für die Hobbygeräte und/oder den Fahrradraum in den Grenzabstand zum anderen Nachbarn setzen.Wir wollten ihn ungern im Garten platzieren.
Sehr gerne!Zeigt doch mal den ganzen Hausentwurf. Ich hege den begründeten Verdacht, der Planer könne bei mehr als nur der Interpretation der Baulast verpeilt sein. Ich sehe die Baulast im übrigen auch nicht erst am dem zehnten Meter greifend.
Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.Bild 1, Ursprüngliche Planung
Ich würde never ever einen Carport nach der Kürze des aktuellen Kleinwagens planen.dass das Carport 5m lang werden soll, anstatt der hier geplanten 4m.
Stimme ich vollkommen zu! Es sei wohl „erstmal egal“ wie die Nebenanlage skizziert wird.Das sieht in Deiner Bauzeichnung aber anders aus. Ein Hobbyraum löst außerdem immer Abstandsflächen aus.
Edit: Es gibt nicht nur Abstandsflächenbaulasten sondern auch Anbaubaulasten; dann kann auch der Nachbar von einer längeren Grenzbebauung profitieren.
Das ist auch auf keinen Fall unsere Absicht!Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.
Ich würde never ever einen Carport nach der Kürze des aktuellen Kleinwagens planen.
Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen Bebauungsplans - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.die Anbaulast klingt interessant.