bauland mindestanforderungen

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F

faann-1

hallo

da wir wenig geld haben und sparen müssen würden wir gerne am Bauland saparen.
will meinen wir wollen weitestgehend auf einen garten verzichten.
zumal wir ohnehin auf dem land wohnen und da gibts ja gratis genug grünflächen.

jetzt die frage.
was sagen denn dazu die bauvorschrifsten so?
nehmen wir mal an man redet über ein Haus das 8 auf 8 meter groß werden soll.
wie groß muß dann das Grundstück mindestens sein von amtlicher seite her?

danke
 
M

MODERATOR

Hallo faann,

Die Grenzabstände zwischen Fassaden und Grundstücksgrenzen werden kantonal geregelt, das kann also von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen.
Für Basel-Landschaft habe ich Daten; hier würde für Ihr Beispiel gelten:
Für Fassadenlänge 6-12m und 1 Geschoss 2,5m Grenzabstand, bei 2 Geschossen 3m Grenzabstand, bei 3 Geschossen 4m Grenzabstand...
Quartierspläne können das auch anders regeln.
 
F

faann-1

danke, sehr hilfreich.
das bedeutet wenn ich bei 8*8 haus mit 2 stöcken in basel bauen will muß mein grundstück mindestens 200 qm haben oder anders gesagt min 14*14 meter haben, richtig?

wie sieht denn da die praxis aus?
würde ich das genehmigt bekommen in der regel?
wäre es möglich diese abstände zu unterschreiten oder sind diese in der regel unumgänglich?
also das man zb bei häusern in wenig besoiedeltem gebiet auch weniger genehmigt bekommt zb?
bzw die aufteilung eine andere ist.
das man beispielsweise auf 2 oder 3 seiten statt 3 meter nur 1 oder 2 meter abstand zum nachbargrundstück hat und in eine richtung dafür etwas mehr?

so ein 3 meter streifen ums haus ist ja nicht sonderlich praktisch :)

danke
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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