Baugrenze überschritten bei Doppelhaushälfte

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K1300S

K1300S

Seid Ihr denn sicher, dass der Nachbar überhaupt überbaut hat? Vielleicht hat er ja eine entsprechende Genehmigung?
 
O

Oetzberger

Hab nen ähnlichen Fall mitbekommen. Der machte den Fehler, zum Bauamt zu gehen. Der nette Sachbearbeiter beim Bauamt sagte ganz offen, das schlauste wäre es gewesen einfach so zu bauen dass die Häuser aneinander passen, auch wenn es gegen die Baugenehmigung verstößt. Da der Sachbearbeiter davon jetzt aber ganz offiziell erfahren hatte, musste er leider handeln und erwirken, dass zumindest die zweite Doppelhaushälfte gemäß Plan gebaut wird. Jetzt stehen die DHHs zueinander versetzt, es sieht bescheiden aus und verursacht Zusatzkosten, da Teile der Wände ungeplant zusätzlich gedämmt werden müssen. Und die Dämmung des einen muss aufs Grundstück des anderen. Ich würde einfach gerade dran bauen und bloß keinen Fragen nach dieser Erfahrung...
 
H

Harrybo1981

Hallo An allen,
Es ist sichergestellt das nachbar ueberschritten hat.
Doppelhaushälfte bebaubar 10* 7 m
haus Abstand zu grenze vorne ist 5,5 m. Abstand zu hinteren grenze 3 m
Nachbar hat 10* 7 gebaut. Leider ist den komplette haus um 50 cm vorne gekommen. Damit ist den Abstand zu vorderen grenze 5 m.
Jetzt mochte ich bauen und gern im erlaubten baufenster bleiben. Aber dann haben wir probleme mit dammung von seiten und dach seiten.
Hab versucht den frage besser zu darstellen .
Vielen dank fuer ihre antworten und hilfe,
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
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