ᐅ Baugenehmigung abgelehnt
Erstellt am: 04.12.25 17:52
wiltshire04.12.25 21:51
Wir machen es Dir auch nicht leicht. Danke, dass Du die Informationen lieferst und so offen kommunizierst.
Ich sehe auf dem Plan 40qm und in der Tat, Du kommst mit der Grundflächenzahl auf 3,991 - eine Punktlandung würde ich sagen. Die geringe Fläche für Zuwegung, Parken und Garage macht den Kohl nicht fett, Du bleibst weit unter 0,6.
Ich tippe auf die Terrasse, die als Überbauung außerhalb des Baufensters gewertet wird und damit nicht genehmigt. Die Frage von der Überdachung ist dabei entscheidend - und auch der Aufbau der Terrasse laut Baubeschreibung in der Genehmigung.
Das sollte sich im Gespräch im Bauamt ein Kompromiss finden lassen was die Konstruktion der Terrasse angeht. Keine Emails mehr hin und her und mal einen Termin machen - das wäre mein Vorgehen.
Schöne Gegend und ein sehr netter Ort. Glückwunsch.
Ich sehe auf dem Plan 40qm und in der Tat, Du kommst mit der Grundflächenzahl auf 3,991 - eine Punktlandung würde ich sagen. Die geringe Fläche für Zuwegung, Parken und Garage macht den Kohl nicht fett, Du bleibst weit unter 0,6.
Ich tippe auf die Terrasse, die als Überbauung außerhalb des Baufensters gewertet wird und damit nicht genehmigt. Die Frage von der Überdachung ist dabei entscheidend - und auch der Aufbau der Terrasse laut Baubeschreibung in der Genehmigung.
Das sollte sich im Gespräch im Bauamt ein Kompromiss finden lassen was die Konstruktion der Terrasse angeht. Keine Emails mehr hin und her und mal einen Termin machen - das wäre mein Vorgehen.
Schöne Gegend und ein sehr netter Ort. Glückwunsch.
Tolentino04.12.25 21:56
wenn ihr die noch 10 m² kürzt ist sie verfahrensfrei, dann muss dir nur der Architekt oder der Bauunternehmer bescheinigen, dass Sie Genehmigungsfähig wäre...
NinaLocke04.12.25 22:04
wiltshire schrieb:
Wir machen es Dir auch nicht leicht. Danke, dass Du die Informationen lieferst und so offen kommunizierst.
Ich sehe auf dem Plan 40qm und in der Tat, Du kommst mit der Grundflächenzahl auf 3,991 - eine Punktlandung würde ich sagen. Die geringe Fläche für Zuwegung, Parken und Garage macht den Kohl nicht fett, Du bleibst weit unter 0,6.
Ich tippe auf die Terrasse, die als Überbauung außerhalb des Baufensters gewertet wird und damit nicht genehmigt. Die Frage von der Überdachung ist dabei entscheidend - und auch der Aufbau der Terrasse laut Baubeschreibung in der Genehmigung.
Das sollte sich im Gespräch im Bauamt ein Kompromiss finden lassen was die Konstruktion der Terrasse angeht. Keine Emails mehr hin und her und mal einen Termin machen - das wäre mein Vorgehen.
Schöne Gegend und ein sehr netter Ort. Glückwunsch.Wir werden morgen mal mit dem guten Herren telefonieren , mal sehen was ihm am liebsten ist
nordanney04.12.25 22:04
NinaLocke schrieb:
Ich hab nie gesagt das die Terrasse im B- Plan steht, sondern das dies die Aussage des SachbearbeitersNinaLocke schrieb:
Im Bebauungsplan steht das die Terrasse zur Grundflächenzahl 1 gehört,Ich hab da jetzt echt keine Lust mehr. Du hast wortwörtlich geschrieben - hier und woanders -, dass im Bebauungsplan steht, dass die Terrasse zur Grundflächenzahl gehört (schon Deinen Eingangsposting vergessen? Habe das Zitat mal eingefügt, damit Du Dich vielleicht dran erinnerst...). Lässt uns in verschiedenen Foren über zig Beiträge laufen und jetzt ist plötzlich alles anders. Fühle mich total veräppelt, da die 180 Grad Wende alles ändert. Sorry.NinaLocke04.12.25 22:05
Tolentino schrieb:
wenn ihr die noch 10 m² kürzt ist sie verfahrensfrei, dann muss dir nur der Architekt oder der Bauunternehmer bescheinigen, dass Sie Genehmigungsfähig wäre...Ich glaub selbst da hat er keine Lust zuNinaLocke04.12.25 22:08
nordanney schrieb:
Ich hab da jetzt echt keine Lust mehr. Du hast wortwörtlich geschrieben - hier und woanders -, dass im Bebauungsplan steht, dass die Terrasse zur Grundflächenzahl gehört (schon Deinen Eingangsposting vergessen? Habe das Zitat mal eingefügt, damit Du Dich vielleicht dran erinnerst...). Lässt uns in verschiedenen Foren über zig Beiträge laufen und jetzt ist plötzlich alles anders. Fühle mich total veräppelt, da die 180 Grad Wende alles ändert. Sorry.Das hatte ich geschrieben weil der gute Herr mir das so geschrieben hat, die Emails habe ich hier auch angehangen, aber für dich gerne nochmal din schriftliche Bestätigung von dem Sachbearbeiter:
Auch ist zu sagen, das eine Grundflächenzahl von 0,4 (versiegelte Fläche von 40% des Baugrundstückes) für das Wohngebäude sowie der Terrassen einzuhalten ist.
Die versiegelten Flächen für die Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten sowie die übrigen Zuwegungen sind bis 0,6 möglich.
Eine Flächenversiegelung darüber hinaus kann leider nicht zugelassen werden.
Vielleicht hab ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt , dafür ein sorry, aber wenn der Sachbearbeiter mir das Schreibt, geh ich davon aus das es auch so stimmt und angewendet wird
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