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ᐅ Baufenster auf der Flurkarte - Genehmigung


Erstellt am: 30.01.17 07:40

laurooon31.01.17 10:49
Ja, okay. Ich werde mit dem Amt nochmals sprechen. Jedoch ist es so, dass man mir keine Zusage machen will, bzw. möchte. Eine fixe Zusage würde ich nur mit einem Bauvorantrag bekommen, welcher eine lange Laufzeit hat.

Zu meinem Eingangspost. Ich sehe ein, das er nicht gerade vorteilhaft war. Jedoch kann ich ihn nun nicht mehr editieren.
laurooon31.01.17 10:50
77.willo schrieb:
... oder wie schon mehrfach beschrieben, ein Haus zu bauen was auf das Grundstück passt, oder eben ein anderes Grundstück für die Hülle ums Heimkino suchen.

Ja, das wäre die Lösung, die dann als einziges übrig wäre, stimmt.
laurooon31.01.17 11:02
Escroda schrieb:
Dürfen die das denn? Wenn ja, warum?

Das Haus des Nachbarn, was du auf der Flurkarte auch sehen kannst ist schon sehr alt. Ich schätze mal 50 Jahre. Die Bauvorschrift ist vermutlich neuer und man ist nicht nachträglich zu ihm gegangen und hat ihm gesagt, er müsste jetzt 3m seines Hauses abreißen. Ich kann es aber nicht sagen. Alle anderen Häuser haben mit 3m zur hinteren Grenze gebaut und ich soll 6m Abstand halten. Daher meine eventuell nicht passende Wortwahl von wegen "unfair" und ob aus der Tatsache das andere das dürfen auch für mich daraus ein Recht erwächst.
Escroda31.01.17 11:17
Bei dem von Dir geposteten Bild handelt es sich m.E. um eine Montage des Bebauungsplanes und der aktuellen Liegenschaftskarte. Die Bestandsgebäude im Bebauungsplan sind schraffiert dargestellt. Auch wenn die Qualität insbesondere durch die Belichtungsverhältnisse nicht gerade gut ist, scheint das Bestandsgebäude auf 10/3 zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes noch ins Baufenster gepasst zu haben. Wäre also die Frage, wann die Erweiterung erfolgte und ob diese genehmigt wurde? Gibt es dazu eine Befreiung? Kann man die Begründung dazu auch für dein Projekt nutzen? Die anderen Häuser passten und passen ins Baufenster. Der veränderte Grenzabstand war städtebaulich ausdrücklich gewollt.
ypg31.01.17 11:32
laurooon schrieb:
Trotzdem könnte man sich, etwas mehr in Leute hineinversetzen die zum ersten Mal bauen, noch keine Bauerfahrung haben, die Stolpersteine nicht kennen, die nach Grundstücken suchen, nur Schrott finden und dann auch noch auf lahme Verwaltungsapparate stoßen, die flexibel wie eine Brechstange einen wie den Hauptmann von Köpenick von Pontius nach Pilatus schicken.

Tun wir!
ich zumindest habe Dir den Rat gegeben, Dich nicht mit dem Haus bzw GU festzusetzen.
Grundsätzlich gilt - man sieht es an Deinem Beispiel sehr deutlich - erst das Grundstück, nach diesem wird dann das Haus entworfen. Punkt.
Du erwartest eine flexible behördliche Gestaltung, Du erwartest, dass man sich in Dich hinein versetzt.

Habe ich: ich habe Dir einen vergleichbaren GU mit vergleichbaren Haus angezeigt, mit dem es funktionieren würde. Ohne Tricks!

Hausbau ist immer ein Kompromiss - es nützt nichts, gegen alles schlecht zu reden und dabei nicht mal bei sich anzufangen, etwas zu ändern.
Du hast noch nicht mit dem Hausbau angefangen - wie willst Du denn anderen Handwerkern gegenüber treten, die Dir gute Alternativen anbieten, wenn das, was Du willst, nicht geht?
ypg31.01.17 11:35
laurooon schrieb:
Bauvorschriften die aus Zeiten stammen, als Leute noch kermitgrüne Badezimmerfließen in Verbindung mit schweinchenrosa Sanitärobjekten schön fanden.

An Bauvorschriften muss sich aber Jeder halten - ob sie nun alt oder überarbeitet sind. Nicht nur Du bist mit diesem Grundstück betroffen.
und mal ehrlich: auch Du mit dem Alter von 40 (wenn es stimmt) bist in diesen Farben aufgewachsen - das ist noch gar nicht so lange her, als das man diese Zeit als veraltet beschreibt.
bestandsgebäudebaufenstergrundstück