ᐅ Baufenster auf der Flurkarte - Genehmigung
Erstellt am: 30.01.17 07:40
Evolith30.01.17 10:59
Fahr zum Bauamt und rede mit denen. Wenn die gleich sagen, "Nope is nicht", dann weißt du woran du bist und kannst dir ein anderes Grundstück suchen.
Sagen die "ja da stellen sie dann einfach einen Ausnahmeantrag", dann kannst du dir immer noch überlegen, was du machst.
Bei uns hat die Sachbearbeiterin uns per Mail noch mal bestätigt, dass wir Punkt X richtig verstanden haben und eine Ausnahmegenehmigung nach aktueller Sachlage erfolgreich wäre.
Sagen die "ja da stellen sie dann einfach einen Ausnahmeantrag", dann kannst du dir immer noch überlegen, was du machst.
Bei uns hat die Sachbearbeiterin uns per Mail noch mal bestätigt, dass wir Punkt X richtig verstanden haben und eine Ausnahmegenehmigung nach aktueller Sachlage erfolgreich wäre.
laurooon30.01.17 11:08
okay, das mache ich. Danke.
ypg30.01.17 11:22
Verstehe!
Hab ich das irgendwo gelesen, dass es ein 2-Geschosser werden soll?
Nur mal so zur Info:
Schwörerhaus (gleichwertige Hausbaufirma) hat eine Stadtvilla mit zwei Erkern im EG... Ob das WZ nun 40qm hat, keine Ahnung... Zahlen sollten keine Rolle spielen, wenn dennoch für alles Platz ist
Erker sind in diesem Fall untergeordnet vom Hauptbaukörper und dürfen außerhalb des Baufensters sein.
Vielleicht wäre das eine Alternative?
20% Aufpreis.... sehr interessant, auch mal den Preis der Kehrseite zu lesen!
Grüsse
Hab ich das irgendwo gelesen, dass es ein 2-Geschosser werden soll?
Nur mal so zur Info:
Schwörerhaus (gleichwertige Hausbaufirma) hat eine Stadtvilla mit zwei Erkern im EG... Ob das WZ nun 40qm hat, keine Ahnung... Zahlen sollten keine Rolle spielen, wenn dennoch für alles Platz ist
Erker sind in diesem Fall untergeordnet vom Hauptbaukörper und dürfen außerhalb des Baufensters sein.
Vielleicht wäre das eine Alternative?
20% Aufpreis.... sehr interessant, auch mal den Preis der Kehrseite zu lesen!
Grüsse
laurooon30.01.17 12:46
Klar, keine Frage. Es muss nicht Weberhaus sein, ich weiß, das Schwörerhaus auch sehr gut sein soll. Leider geht auf dem Grundstück keine zwei Vollgeschosse.
Da bin ich auch schön reingefallen. Ich dachte Vollgeschosse sind wirklich Vollgeschosse. Ein Vollgeschoss jedoch ist, wenn 75% der Raumfläche die volle Deckenhöhe von 2,50m haben. Bei den restlichen 25% darf eine Schräge sein und genau so will das die textliche Festsetzung haben.
Da bin ich auch schön reingefallen. Ich dachte Vollgeschosse sind wirklich Vollgeschosse. Ein Vollgeschoss jedoch ist, wenn 75% der Raumfläche die volle Deckenhöhe von 2,50m haben. Bei den restlichen 25% darf eine Schräge sein und genau so will das die textliche Festsetzung haben.
ypg30.01.17 12:55
laurooon schrieb:
Leider geht auf dem Grundstück keine zwei Vollgeschosse.
Da bin ich auch schön reingefallen.Durch die zwei Erker im EG wird diese Stadtvilla zum 1-Geschosser
Ich habe Dir bewusst dieses Beispiel genannt, da bei uns im Wohngebiet zwar nicht das enge Baufenster, aber die Geschossigkeit eine Rolle gespielt hat.
ich würde aber auf jeden Fall auch erst mal die Option des Gespräches wahrnehmen
Iktinos30.01.17 13:53
ypg schrieb:
Durch die zwei Erker im EG wird diese Stadtvilla zum 1-Geschosser Das stimmt nicht, es ist ein 2-Geschosser mit Erkern.Ähnliche Themen