ᐅ Bauen ohne Baufenster NRW
Erstellt am: 25.01.2017 11:06
wirvier 25.01.2017 11:06
wir würden gerne auf dem Grundstück unserer Eltern bauen. Dort ist aber kein Baufenster mehr vorhanden. Das Grundstück wäre teilbar. Dann könnte doch auf dem neuen Grundstück ein neues Baufenster entstehen. Ist das überhaupt machbar?
Wäre eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Danke und Gruß
Wäre eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Danke und Gruß
DG 25.01.2017 11:32
Hallo wirvier,
Ihr solltet unbedingt mit der Gemeinde bzw. Baubehörde sprechen, wie das gehandhabt wird. Grundsätzlich entsteht durch die Teilung _nicht_ automatisch ein neues Baufenster, ganz im Gegenteil - da entsteht ein Flurstück, das formal nicht bebaut werden darf, wenn der Bebauungsplan nicht angepasst wird.
Insofern ist der Gedanke, das Grundstück teilen zu lassen, um damit ein neues Baufenster aufleben zu lassen, riskant.
Formal muss der Bebauungsplan erneuert/erweitert werden oder zumindest Nachbarzustimmung und/oder Beteiligung der nächsthöheren Planungsbehörde eingeholt werden, ansonsten habt Ihr nach der Teilung ein schönes aber teures Stück Gartenland.
Wenn keine grundsätzlichen Rechte gegen eine Bebauung sprechen, sollte eine Bebauung aber möglich sein.
MfG
Dirk Grafe
Ihr solltet unbedingt mit der Gemeinde bzw. Baubehörde sprechen, wie das gehandhabt wird. Grundsätzlich entsteht durch die Teilung _nicht_ automatisch ein neues Baufenster, ganz im Gegenteil - da entsteht ein Flurstück, das formal nicht bebaut werden darf, wenn der Bebauungsplan nicht angepasst wird.
Insofern ist der Gedanke, das Grundstück teilen zu lassen, um damit ein neues Baufenster aufleben zu lassen, riskant.
Formal muss der Bebauungsplan erneuert/erweitert werden oder zumindest Nachbarzustimmung und/oder Beteiligung der nächsthöheren Planungsbehörde eingeholt werden, ansonsten habt Ihr nach der Teilung ein schönes aber teures Stück Gartenland.
Wenn keine grundsätzlichen Rechte gegen eine Bebauung sprechen, sollte eine Bebauung aber möglich sein.
MfG
Dirk Grafe
wirvier 25.01.2017 12:09
Danke für die Antwort.
Ui das hört sich ja kompliziert an.
D.h. noch mal zum Bauamt und dann evtl. eine Bauvoranfrage?
Viele Grüße
wirvier
Ui das hört sich ja kompliziert an.
D.h. noch mal zum Bauamt und dann evtl. eine Bauvoranfrage?
Viele Grüße
wirvier
DG 25.01.2017 13:28
Für den Bauantrag benötigt Ihr eh einen Architekten, für den ist das tägliches Brot. Wenn Ihr da schon jemanden im Auge habt, kann der sicher helfen. Hört sich auch nur kompliziert an, das Bauamt kann Euch relativ schnell erklären, wie die den Fall sehen.
Kompliziert wird's eigentlich erst, wenn das Bauamt ablehnt, aber ohne Pläne kann man nicht viel dazu sagen. Vielleicht habt Ihr ja einen Fall, wo das Bauamt keine Probleme sieht, dann geht's evtl. auch ganz schnell.
Eine Grundstücksteilung kostet in NRW incl. Nebenkosten in so einem Fall auch kaum unter 3T€, von daher sollte man vorher schon mal fragen, ob das auch sinnvoll ist.
MfG
Dirk Grafe
Kompliziert wird's eigentlich erst, wenn das Bauamt ablehnt, aber ohne Pläne kann man nicht viel dazu sagen. Vielleicht habt Ihr ja einen Fall, wo das Bauamt keine Probleme sieht, dann geht's evtl. auch ganz schnell.
Eine Grundstücksteilung kostet in NRW incl. Nebenkosten in so einem Fall auch kaum unter 3T€, von daher sollte man vorher schon mal fragen, ob das auch sinnvoll ist.
MfG
Dirk Grafe
wirvier 02.04.2017 12:17
Wir haben ohne Architekt eine Bauvoranfrage gestellt. Nun haben wir eine Anhörung bekommen. Habe mal davon ein Foto gemacht.
Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten mit einem Architekten einen positiven Bescheid zu bekommen? Oder ist alles aussichtslos?
Gruß Wirvier

Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten mit einem Architekten einen positiven Bescheid zu bekommen? Oder ist alles aussichtslos?
Gruß Wirvier
wpic 02.04.2017 12:36
Welche Möglichkeiten Ihr heute haben würdet, Euer Vorhaben eventuell doch noch zu realisieren, hängt u.a. davon ab, wie heute der Begriff "Kleinsiedlungsgebiet" definiert und von der Baubehörde interpretiert wird. Er ist sicherlich nicht mehr zeitgemäß, da er aus den 30er Jahren stammt, als viele Eigenheimbesitzer noch Wert darauf gelegt haben, auf ihrem Grundstück Kleintierhaltung und Gartenbau für den Eigenbedarf zu betreiben. Heute spielt das kaum noch eine Rolle - die Grundstücke sind dann zu groß. Man sollte erst einmal die Ausgangssituation bei den Behörden recherchieren und dann ein angemessenes Nutzungs-/ Bebauungskonzept vorschlagen. Dazu würde auch z.B. gehören, Art und Maß der aktuellen Bebauung vor Ort einmal zu dokumentieren und ggf. als Vergleich heranzuziehen.
Das alles sollte ein Architekt tun, der auch die Abstimmung mit den Behörden vornimmt und auf "Augenhöhe" -oder besser- mit den behördlichen Vertretern diskutieren kann. Dann ist einiges möglich, was rein formal erst einmal nicht zulässig ist. Abweichungen im Einzelfall sind -gut begründet und angemessen- oftmals möglich.
Das alles sollte ein Architekt tun, der auch die Abstimmung mit den Behörden vornimmt und auf "Augenhöhe" -oder besser- mit den behördlichen Vertretern diskutieren kann. Dann ist einiges möglich, was rein formal erst einmal nicht zulässig ist. Abweichungen im Einzelfall sind -gut begründet und angemessen- oftmals möglich.
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