ᐅ Bauen ohne Baufenster NRW
Erstellt am: 25.01.2017 11:06
wirvier 02.04.2017 12:58
Vielen Dank. Dann ist die Sache doch nicht ganz so aussichtslos wie gedacht.
Caspar2020 02.04.2017 13:49
Formal gesehen ist da wenig machbar; man sollte vor allem einen Architekten ins Boot holen der "stadtbekannt" ist
Caspar2020 02.04.2017 13:50
Eine Frage an dich; sind eventuell schon im Wohngebiet was dieser BP abdeckt, solche "2. Häuser" entstanden? Oder wärst du der erste?
wirvier 02.04.2017 17:43
Erstmal einen passenden Architekt finden .
Es gibt neuere Bauten wo das Grundstück viel kleiner ist.
Außerdem entsteht ein paar Meter weiter in der Straße ein kleines neues Baugebiet. Dort sind die Grundstücke ebenfalls kleiner.
Tatsächlich wären wir die ersten.
Es gibt neuere Bauten wo das Grundstück viel kleiner ist.
Außerdem entsteht ein paar Meter weiter in der Straße ein kleines neues Baugebiet. Dort sind die Grundstücke ebenfalls kleiner.
Tatsächlich wären wir die ersten.
11ant 03.04.2017 00:09
wirvier schrieb:
Außerdem entsteht ein paar Meter weiter in der Straße ein kleines neues Baugebiet. Dort sind die Grundstücke ebenfalls kleiner.
Tatsächlich wären wir die ersten.Dann wird die Gemeinde vermutlich erst dann Lust auf "nachträgliche Verdichtung" der "alten" Baugrundstücke bekommen, wenn diejenigen im neuen Baugebiet nahezu ausverkauft sind.
Oder ist dieses "neue" Baugebiet in einer ähnlichen Lage entstanden, also durch Erschließung von "Hinterland" bestehender Parzellen und deren Teilung ?
Sofern es sich um (zufällig mehrere) Einzelbauvorhaben in gleicher Situation handelt, gäbe es das schöne Zauberwort "Ermessensbindung".
Escroda 04.04.2017 15:19
wpic schrieb:
Welche Möglichkeiten Ihr heute haben würdet, Euer Vorhaben eventuell doch noch zu realisieren, hängt u.a. davon ab, wie heute der Begriff "Kleinsiedlungsgebiet" definiert und von der Baubehörde interpretiert wird.Aber das schreibt die Baubehörde aus meiner Sicht sehr eindeutig. Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig, weil es den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und Befreiungen nicht in Betracht kommen.wirvier schrieb:
Dann ist die Sache doch nicht ganz so aussichtslos wie gedacht.Doch (IMHO).wirvier schrieb:
Es gibt neuere Bauten wo das Grundstück viel kleiner ist.Im Geltungsbereich "eures" B-Planes III/3/43.00 ?wirvier schrieb:
Außerdem entsteht ein paar Meter weiter in der Straße ein kleines neues Baugebiet. Dort sind die Grundstücke ebenfalls kleiner.Hier ist vermutlich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt worden.Die einzige Chance, die ich sehe, ist, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird. Dazu sollte das Gespräch mit dem Planungsamt gesucht werden. Vielleicht gibt es dort schon inoffizielle Überlegungen, von denen die Baugenehmigungsbehörde noch nichts weiß. Ein winziger Hinweis darauf könnte sein, wenn der von mir vermutete neue Bebauungsplan "euren" überplant.