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ᐅ 2 verschiedene Grenzen zum Außenbereich


Erstellt am: 19.03.2015 15:43

Lars881 20.03.2015 09:00
Dann stell eine Bauvoranfrage, das kann jeder selbst machen und würde bei uns irgendwas zwischen 20 und 30 Euro kosten.

Einfach auf einem Lageplan das Haus in gewünschter Position einzeichnen und beim Bauamt mit deren Formular einreichen. Damit bekommt du dann eine verbindliche Aussage, ob man da überhaupt bauen darf, unabhängig von der Form. Lagepläne gibt's beim Katasteramt falls keiner vorliegt.
Wenn das Ergebnis negativ ist (was man bei der bisherigen Aussage erwarten könnte), dann bleibt dir noch der Klageweg mit Bezug auf die anderen. Dauert aber ewig und Erfolg ist auch nicht garantiert.

Bauexperte 20.03.2015 11:08
Hallo,
Stefan Tester schrieb:

Hinterlandbebauung ist erlaubt bzw. muss erlaubt sein. In 2.Reihe stehen mindestens 4-5 Häuser in direkter Nachbarschaft.
"Glauben kannst Du in der Kirche" - in Fragen, rund um das Thema Grundstück und Hausbau ist diese Emotion weniger angebracht!

Es gibt unzählige Möglichkeiten, mit welchen Dir ein(e) SachbearbeiterIN im Bauamt erklären kann, weshalb jene Hinterlandbebauung erlaubt wurde, Deine aber nicht. Insofern solltest Du Dich zunächst nicht darauf versteifen, daß Du tatsächlich auf dem elterlichen Grundstück bauen kannst.
Stefan Tester schrieb:

Das Bauamt...jaja das gute Bauamt. Was soll ich dazu sagen wir wollten ma anfragen wie das genau funktioniert, wurden aber sofort unfreundlich und direkt abgewiesen. Mit den Worten und ich zitiere: DAS GEHT NICHT!
Dann hat der/die SachbearbeiterIN vielleicht einen rabenschwarzen Tag erwischt, Du in der Nacht zuvor vlt. etwas weniger gut geschlafen ... usw. Im Regelfall gibt es Sprechstunden für Bauinteressenten; Du solltest ergo einen neuen Versuch unternehmen. Dazu nimmst Du einen Lageplan mit (haben Deine Eltern vlt. noch) oder besorgst Dir einen kostenpflichtigen Katasterauszug; kostet nicht die Welt, vlt. € 15.00 in der Spitze. Dazu nimmst Du Bilder vom Grundstück und der Umgebung auf; in einer schlichten Zeichnung hältst Du fest, wo auf dem Grundstück Du das geplante Haus positionieren möchtest.

Nimmt sich der/die SachberarbeiterIN Deiner Sache nicht an, ist erneut unfreundlich, fragst Du Dich zum nächsten Vorgesetzten durch. Nur daran denken: immer so vorgehen/ansprechen, wie Du selbst auch behandelt werden möchtest. Normalerweise sind die Leutchen in den Ämtern allesamt sehr freundlich und bemüht, die ihnen gestellten Fragen zu beantworten 😉
Stefan Tester schrieb:

Was meinst du mit neu eingemessen? und was darf ich unter passendes Baufenster verstehen?
Im Vorgriff auf die Antwort: wenn Du die Erlaubnis erhältst, im Hinterland zu bauen, muß "Dein" Grundstückspart ja von dem der Eltern "getrennt" werden. Dazu braucht es einen Vermesser, welcher sich um die Parzellierung/Teilung kümmert. Im Übrigen brauchst Du einen Vermesser so oder so, denn er muß den Vorabzug Lageplan erstellen, so Du tatsächlich bauen kannst. Dieser Lageplan ist dann Teil des Bauantrages.

Ein Wort noch zur förmlichen Bauvoranfrage (BVA) - sie kostet im Mindesten € 50,00 und geht häufig und gerne mal in die Höhe! Was mein Vorposter beschreibt ist eine "formlose" BVA; diese kostet im Regelfall selten mehr als € 15.00. Der Nachteil, mit dieser Art der BVA wird nur eine "moralische" Bindung eingegangen; sie ist nicht verbindlich und gegen sie sind auch keine Rechtsmittel möglich.

Mit der förmlichen BVA dagegen erhältst Du einen rechtlich bindenden Bescheid, gegen welchen Du im Zweifel auch Widerspruch einlegen kannst. Sie zu erstellen ist aufwändiger, sie zu prüfen auch; deshalb sind die Kosten auch häufig höher. Ein Zuckerli: bei einem später, auf die BVA bezogenen Baugesuch kannst Du imho ⅔ der Kosten der BVA geltend machten.

Grüße, Bauexperte

Lars881 20.03.2015 11:54
Das mit dem direkten Widerspruch ist soweit schon richtig, das geht nur bei der förmlichen. Den Weg zur Klage hätte ich dann weiter ausführen müssen...

Ich meinte aber auch die formlose Anfrage, da die jeder ohne große Hilfe selbst erstellen kann. Beim Einreichen einer förmlichen Bauvoranfrage müssen immer alle Unterlagen in dreifacher Ausführung beigelegt werden und es muss auch immer ein exakter Bauplan erstellt werden. Das ist dann für den Laien ohne Hilfe schon schwieriger, also muss ggf. ein Architekt hinzugezogen werden.
Das alles verursacht Kosten. Vielleicht weiß die Dame vom Bauamt aber auch (trotz Unfreundlichkeit) irgendwas, was du nicht weißt. Eine Ablehnung würde auch im formlosen Verfahren begründet werden und dann kann man weitersehen.

EveundGerd 20.03.2015 16:20
Zur Vermessung hat Bauexperte bereits ausgeführt was ich auch erklären würde. 😉

Ob eine Bebauung überhaupt möglich ist, darüber könnte der bestehende bebauungsplan Auskunft geben. Dort sind die Baufenster ( Bereiche, die zur Bebauung zugelassen sind ) eingezeichnet.

Ist dies nicht der Fall, gibt es die Möglichkeit eine Bebauungsplanänderung bei der Gemeinde bzw. dem Bauamt zu beantragen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Antragsteller.
Dazu wird das Grundstück von einem Städteplaner, den die Gemeinde bestimmt, unter dem Aspekt der möglichen Bebauung betrachtet.

Diesen Weg sind wir gegangen. Unser Baufenster war nur minimal und im überwiegenden Schatten.
Dauer: 1 Jahr, Kosten: knapp 5.000 € ohne Vermessung. Die kam nochmals knapp 2.000 €.

ypg 20.03.2015 16:36
Ich würde vor der Bauvoranfrage auch erstmal wie es sagt, einfach in den Bebauungsplan schauen, wie zB das Baufenster liegt.
Bebauungspläne sind mittlerweile online auf den Gemeindeseiten als Pdf abgespeichert.

DG 23.03.2015 11:29
Hallo Stefan,

Hinterbebauung kann möglich sein, muss aber nicht. Aussagekräftig ist hier vor allem die Bodenrichtwertkarte, die Katasterkarte und der Bebauungsplan bzw. die vorhandene Bebauung ringsherum, wenn kein Bebauungsplan existiert. Man muss das Grundstück auch nicht zwingend parzellieren, allerdings hat die Parzellierung einige Vorteile. Pauschal lässt sich dazu ohne eine aktuelle Karte, die vorhandenen Gebäude auf dem bisherigen Grundstück und der geplanten Bebauung wenig sagen.

MfG
Dirk Grafe
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