Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck § 5 Abs 1 BauPrüfVO

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sirhc

sirhc

Hallo,

kann mir jemand sagen, welcher Vordruck das sein soll?

Wenn ich danach suche, lande ich meist bei einem Formular für das vereinfachte genehmigungsverfahren. Manchmal kommen auch Treffer zum Thema Sonderbauten.

Ist der verlinkte Vordruck das, was ich brauche gemäß § 5 Abs 1 BauPrüfVO?

Danke und Grüße
 
sirhc

sirhc

Danke. Habe es mal angeschaut und finde das etwas seltsam.

Wir füllen gerade das Formular zur Genehmigungsfreistellung (§67) aus.
Wir sagen: Weiterbehandlung als Bauantrag.
Bei Nr. 2.4 steht dann: Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck (§5 Abs.1 BauPrüfVO)

Was man da so ausfüllen muss in der Baubeschreibung klingt für mich eher nach Angaben für größere, öffentliche Gebäude. Aber wenn das so sein soll, dann machen wir es halt...

Grüße
 
sirhc

sirhc

Habe gesehen dass da Kerpen am Rand steht - gibt es eine neutrale NRW-Vorlage, hat jede Gemeinde eine andere oder ist es egal dass X am Rand steht und ich bei Y einreiche?

Danke und Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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