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Erstellt am: 14.06.20 12:05

11ant 21.10.20 12:17
hegi___ schrieb:

Ab wann und wo kann man offiziell raus finden ob eine Firma Insolvent ist ?
Ob und mit welchem Nachweis des berechtigten Interesses einem das Registergericht auf Anfrage Auskunft gibt, weiß ich nicht. Für jedermann zugänglich kann man es im Handelsregister - allerdings erst, wenn ein Verwalter bestellt wurde. So lange ein Insolvenzantrag geprüft wird, ist das für Dritte nicht sichtbar. Wenn Du einen begründeten Insolvenzverdacht hast, solltest Du prüfen, ob Du zu einem Fremdantrag berechtigt bist. Gläubiger eines tatsächlich insolventen Unternehmens zu sein wird nicht davon besser, daß dessen Insolvenz noch nicht registerkundig ist. Ein evtl. Fremdantrag ist an das Amtsgericht am Firmensitz zu richten (das muß nicht identisch mit dem registerführenden Amtsgericht sein, ist aber stets im selben Bundesland).

hanse987 21.10.20 12:19
Gib mal in einer Suchmaschine "Insolvenz und Bekanntmachung" ein. Da findet man gleich wenn eine Insolvenz angemeldet ist und wer der Insolvenzverwalter ist.

11ant 21.10.20 12:32
hegi___ schrieb:

Gerade habe ich die Information vom Geschäftsführer bekommen, dass die Baufirma Insolvent gegangen ist.
Das wäre dann schon´mal ein begründeter Verdacht. Für einen Fremdantrag müßte Dir als Gläubiger (von Zahlungen oder Gegenleistungen) gegenüber diese Firma wohl auch noch mehr als drei Wochen (auch rechtlich) im Verzug sein.
hanse987 schrieb:

Gib mal in einer Suchmaschine "Insolvenz und Bekanntmachung" ein. Da findet man gleich wenn eine Insolvenz angemeldet ist und wer der Insolvenzverwalter ist.
Eben: der Datenstand ist derselbe wie im Online-Handelsregister direkt (ggf. plus Verzögerung, aber nie aktueller). Ein schwebendes Antragsverfahren sieht man also auch dort nicht.

hegi___ 21.10.20 13:09
Ach so ok.

Ich bin aber ja prinzipiell Schuldner.

Ich warte einfach ab. Falls noch eine Rechnung kommt rechnen wir die aufgenommenen Mängel gegen und wenn nicht dann auch gut.

11ant 21.10.20 15:37
hegi___ schrieb:

Falls noch eine Rechnung kommt rechnen wir die aufgenommenen Mängel gegen und wenn nicht dann auch gut.
Auch einem Unternehmen in Insolvenz stehen noch Rechte zu, Mängel zu beseitigen, ehe der Kunde die Rechnung mindert. Wenn das Unternehmen insolvent ist, wird es auch ein Verfahren geben - es sei denn, der klassische Fremdantragsteller Krankenkasse wurde befriedigt und andere Gläubiger pennen. Ein Insolvenzverwalter macht keine Aufrechnung z.B. "1.000 Euro Rechnung minus 100 Euro Mängel gleich 900 Euro Rechnung" sondern "1.000 Euro Rechnung jetzt bezahlen, 100 Euro Forderung haben, ewig warten, Kassensturz ergibt 300.000 Euro Schulden, davon 100 an Dich, dem gegenüber stehen träumen wir positiv 25.000 Euro nach Abzug des Verwalterhonorars etcetera": dann bekommst Du von diesen 25.000 Deine 100/30000 gleich Acht Euro dreiunddreißig. Damit hast Du das Porto für den Schreibkram im Zusammenhang mit Deinem Minderungsversuch wieder drin :-(

hegi___ 21.10.20 19:47
Ich darf doch den Druckzuschlag einbehalten und der BU hat mir schriftlich mitgeteilt das ich mir jemand anderes suchen soll der mir den Bau fertig macht mit dem noch ausstehenden Betrag?
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