Also bei uns (auch NRW) gab es so etwas noch nicht. Unser Einzug ist aber auch schon fast 7 Jahre her. Gibt es dazu irgendeine Quelle zu der Aussage, dass es in NRW so ist?In NRW ist es tatsächlich so dass formal der Bezug (also die Benutzung) erst nach der behördlichen Abnahme erlaubt ist. Nach der sogenannten "Abnahme" bekommt man bei Mängelfreiheit eine Bescheinigung, ist reine Formsache.
Na dann… mach Dir keine Sorgen.Sehr komisch alles, in der Baugenehmigung steht nur das zur Fertigstellungsanzeige ein Stellplatz vorhanden sein muss. Mehr auch nicht, es steht nicht explizit drin das jemand vorbei kommt. Leider ist die Bauberatung unserer Stadt nicht erreichbar….
So steht es im Gesetz, nennt sich Bauordnung NRW 2018, Paragraf 84Gibt es dazu irgendeine Quelle zu der Aussage, dass es in NRW so ist?