Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung

4,60 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung
>> Zum 1. Beitrag <<

Umbau-Susi

Umbau-Susi

Wenn Du ein Androidhandy hast lade Dir die kostenlose App "Sonnenverlauf" aus dem Playstore.
Damit kannst Du für jede Adresse und jedes Haus den Sonnenverlauf für jeden Tag des Jahres simulieren und verschiedene Werte werden angegeben.

Sylvia
 
Basti2709

Basti2709

Ich wäre da auch sehr vorsichtig mit dem Weiterbau...bei uns in der Region gab es ebenfalls einen Vorfall, bei dem die Baugenehmigung erteilt und später vom Nachbar geklagt wurde...

Auszug aus der Regionalen Presse:
Ab 1992 betrieb Frau XXXXX den Dorfkonsum. 1993/94 stockte die Familie den Flachbau mit einem Stockwerk auf. Dass der Umbau den Bestandsschutz für den früheren Konsum aufhob, wurde ihnen zum Verhängnis, denn nun galt der zulässige Abstand zum Nachbargrundstück als unterschritten. Der Nachbar klagte und bekam Recht. Der Kreis hatte seinerzeit eine fehlerhafte Baugenehmigung erteilt. Nun ist er aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils gezwungen, den Rückbau des Dorfkonsums durchzusetzen.

Kurzum: 16 Jahre (!!!) nach dem Bau musste das Gebäude auf Kosten des Eigentümers zurückgebaut werden.
 
T

toxicmolotof

Ich kenne den Fall. Der wurde schon im Grünen diskutiert.

Aber da steht nicht wer die Kosten zu tragen hat, sprich Eigentümer oder Gemeinde.
 
Basti2709

Basti2709

Aussage der Eigentümer:

"Eine halbwegs angemessene Entschädigung inklusive der Gerichtskosten würde sich nach seinen Worten auf 270 000 Euro belaufen"

"115 000 Euro habe ihnen der Landkreis als Entschädigung angeboten, eine Summe, von der sich nicht einmal die Unkosten Decken ließen"
 
T

toxicmolotof

Das ist ja nicht das Ende, oder? Hier kommt es zu der Situation, dass der Wert eines alten Hauses samt Anbau bewerten muss.

Der Preis eines 6 Monate alten Neubaus (in welchem Fertigstellungsgrad auch immer) lässt sich da deutlich einfacher bemessen.
 
D

DG

Das wird noch komplizierter, entscheiden muss das aber ebenfalls ein Gericht.

Der Rückbau des Ladens bedeutet schließlich einen zukünftigen Verlust. Bei einer geplanten Lebens- und Nutzungsdauer des Ladens von angenommen 40 Jahren (viel länger ist bei Gewerbeimmobilien nicht mehr sinnvoll) entsteht ein entgangener Teil-Gewinn von 24 Jahren (gegen solche Unwägbarkeiten kann man sich uU auch selbst versichern). Dazu kommt, dass der Laden nach Rückbau unter heutigen Gesichtspunkten vielleicht gar nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann, ergo Geschäftsaufgabe droht.

Den wirtschaftlichen Schaden darf dann wiederum ein Gutachter in einem weiteren Gerichtsverfahren auseinanderklamüsern - wie hoch die Entschädigung dann tatsächlich ausfällt, ist reine Spekulation.

Allerdings ist das - bei entsprechender Versicherung des Sachbearbeiters/Sachgebietsleiters (Berufshaftpflicht) keine große Summe. Für meinen Berufsstand in NRW sind zB mind. Sachschäden von 3x €500T pro Jahr versichert, bei Einzelprojekten geht das auch noch deutlich höher.

Daran kann man andererseits schön sehen, warum die Bauämter immer penibler werden. Die Risiken für Sachbearbeiter sind in den letzten 20 Jahren erheblich gestiegen und das merkt man an vielen Stellen im täglichen Umgang mit den Behörden. Die haben - und dafür muss man auch den Blick und das Verständnis haben - selbstverständlich auch kein Interesse daran, immer den schwarzen Peter in der Hand zu halten.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben