D
derSteph
Hallo zusammen,
wenn für den Kauf einer Immobilie samt Grundstück eine Verlängerung der Verjährung nach 196 Baugesetzbuch vereinbart wäre (im Kaufvertrag): welchen Grund könnte eine finanzierende Bank denn haben, dieser Verlängerung "nicht zuzustimmen"?
Und wenn sie tatsächlich "nicht zustimmen" sollte: käme sie nach erteilter Finanzierungszusage überhaupt aus ihrer Pflicht, das Darlehen auch auszuzahlen, heraus (vorausgesetzt, in Darlehensvertrag/Bedingungen befände sich keine dementsprechende Regelung)?
Viele Grüße,
der Stephan
wenn für den Kauf einer Immobilie samt Grundstück eine Verlängerung der Verjährung nach 196 Baugesetzbuch vereinbart wäre (im Kaufvertrag): welchen Grund könnte eine finanzierende Bank denn haben, dieser Verlängerung "nicht zuzustimmen"?
Und wenn sie tatsächlich "nicht zustimmen" sollte: käme sie nach erteilter Finanzierungszusage überhaupt aus ihrer Pflicht, das Darlehen auch auszuzahlen, heraus (vorausgesetzt, in Darlehensvertrag/Bedingungen befände sich keine dementsprechende Regelung)?
Viele Grüße,
der Stephan