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ᐅ B Plan private Straße - Rechte und Pflichten


Erstellt am: 26.03.25 17:04

D-Zug8826.03.25 17:04
Hallo liebe experten,

wir haben eine Reservierung für das Stück 242/3 (Einfamilienhaus). Ich frage mich was ich mit der Info der privat Straße in gelb weiß anfangen soll. Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Diese ist bereits angelegt, jedoch was heißt hier „privat“. Ist das die Zufahrt für unser Grundstück? Und keiner sonst darf da lang fahren ? Muss ich die pflegen und erhalten?


Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen 🙂
Lageplan eines Bau- und Verkehrsflächenplans mit farbigen Zonen; roter Pfeil markiert Bereich.

Legende: gelb Straße, orange Gehweg, gelb-schraff Privatstraße, lila Gemeinbedarf, grün Pflanzgebot.
11ant26.03.25 18:50
Wenn die Straße schon da ist, mußt Du sie zumindest nicht mehr bauen. Ob Du sie allein oder gemeinsam mit Deinem Nachbarn erwerben mußt, weiß ich nicht. Rein optisch beurteilt würde ich sagen, Du allein, weil der Nachbar auch direkt über die öffentliche Straße zu seinem Grundstück gelangen kann; für Dich ist sie auf jeden Fall erschließend. Verkommen lassen kannst Du / könnt Ihr sie wohl nach eigenem Ermessen, und wohl auch die Räumpflicht durch ein "eigene Gefahr" Schild ersetzen. Den Rolldienst der Mülltonne zur öffentlichen Straße sehe ich Dich hier selbst organisieren müssen. Einzufrieden brauchst Du sie nicht, Platzverweise gegen Herumlungerer kannst Du selbst aussprechen. Am genauesten ins Bild setzen können sollte Dich der Verkäufer.
ypg26.03.25 18:51
D-Zug88 schrieb:

Ist das die Zufahrt für unser Grundstück?
Das ist Eure Zufahrt, ja.
D-Zug88 schrieb:

Und keiner sonst darf da lang fahren ? Muss ich die pflegen und erhalten?
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Nachbar planrechts es sich aussuchen kann, welche Erschließung (hier: An/Zufahrt) er nimmt?

Schau doch mal in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan, da sollte es drin stehen, was wer darf und wer was nicht.
Ansonsten gilt wohl, dass hier kein Winterdienst oder Straßendienst erfolgen wird und auch die Mülle nicht ans Haus kommt.
Es gilt auch nicht die StVO.

Ansonsten schau mal in die Landesbauordnung von Baden Würtemberg, ist doch das geltende Bundesland?! Oder das Straßengesetz, da sollte der Begriff Privatstraße mit allen Rechten und Pflichten erörtert sein. Ansonsten mal beim Bauamt anrufen.
zufahrtpflichtengrundstück