Auslegung Fußbodenheizung - Rechtliche Vorgaben

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WilderSueden

WilderSueden

Die 35 Grad sind natürlich Maximum. Eine Rechnung mit 32 oder 30 Grad ist nicht verboten, kostet aber mehr Aufwand und entsprechend werden die allermeisten Bauunternehmen das mit 35 Grad umsetzen
 
P

Pacmansh

Sry, hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte damit ob die 35° Grad irgendwo als Maximum definiert ist.
 
H

Harakiri

Ihr habt immer die Möglichkeit, eine Ausführungsplanung nicht zu bestätigen, bis alle Fragen bzw. Wünsche bzw. Korrekturen beantwortet / eingearbeitet sind.

flow30 wird dir aber nahezu keiner freiwillig und kostenlos umsetzen, denn es ist mit etwas mehr Aufwand bei der Planung verbunden, und kann ggf. auch Mehrkosten bei der Verlegung verursachen. Diese Mehrkosten muss du dann akzeptieren - Fertighausanbieter lassen sich i.d.R. dies auch gut bezahlen (sofern du nicht alles vorab vertraglich geklärt hast).

Möglich ist es auch dass sie sich quer stellen, und sagen es geht nicht. Dann hast du schlechte Karten, denn wenn du Gutachten mit Gegengutachten bekämpfen willst, wirst du deine Zeitschiene irgendwann komplett sprengen (Preisgarantie usw.).
 
WilderSueden

WilderSueden

Sry, hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte damit ob die 35° Grad irgendwo als Maximum definiert ist.
Primärquelle habe ich leider nicht, aber das hier dürfte als guter Startpunkt dienen




Maximale Vorlauftemperatur einer Fußbodenheizung

Gemäß der DIN EN 1264 darf eine Fußbodenheizung eine maximale Oberbodentemperatur von 35°C nicht überschreiten. Die mittlere Oberflächentemperatur liegt bei 29°C. Um diese Temperatur bei einer nach DIN 4724 und 4725 ausgeführten Fußbodenheizung zu erreichen, wird für die Auslegung der Heizfläche mit folgenden Systemtemperaturen (Vorlauf-/Rücklauftemperatur) gerechnet:
  • 35°C/28°C
  • 32°C/28°C
  • 30°C/26°C
  • 45°/35°C (alt)
Abhängig davon, ob die Fußbodenheizung sowohl mit niedrigen als auch mit höheren Vorlauftemperatur betrieben werden kann, sollte jede verbaute Fußbodenheizung die als DIN-Norm festgelegte Höchsttemperatur nicht überschreiten. Die Vorlauftemperatur des Heizwassers ist mit maximal 35°C (bei älteren Systemen bis 55°C) bei einer Spreizung von 5°C (Differenz zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur) festgelegt
 
X

xMisterDx

Mach dich auf jeden Fall auf einen ordentlichen Aufschlag gefasst, wenn du die Vorlauftemperatur auf 32 oder 30°C haben willst. Erfahrungsgemäß redet man da über eine 4stellige Summe, nicht dass ihr aus allen Wolken fällt.
Es muss neu gerechnet werden, es müssen mehr Heizkreise her, d.h. größere Verteiler, mehr Schlauch, mehr Verlegeaufwand, usw.
Teuer ist dabei vor allem die Arbeit und die Technik.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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