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ᐅ Ausgleichsmasse auf XPS? 20-30mm ausgleichen


Erstellt am: 07.03.2025 12:35

Olaf R. 07.03.2025 12:35
Servus,

Ich habe ein Problem mit dem Fußboden in meinem "neuen" Haus aus 1953.
Der Boden ist ca. 20 mm tiefer wie der Flur. Vorher war da 10mm Styropor verklebt und Hochfloorteppich. Drunter ist unbeheizter Keller und es war recht Fußwarm!
Die anderen Zimmer haben so eine Art Estrich mit einer Holzfaserplatte(?).
Vorher noch nie gesehen. Daher gehe ich davon aus, dass in meinem Schlafzimmer gar keine Dämmung und Estrich liegt, nur eine Betondecke.
Der Flur wird übergefliest, daher wird es noch etwas höher. 30 mm?

FRAGE: Kann ich 20mm XPS 300er verkleben und 10mm Ausgleichsmasse gießen?
Ggf. mit Armierungsgewebe. Funktioniert das?

LG Olaf

KlaRa 12.03.2025 18:07
Hallo Olaf.
Grundsätzlich an dieser Stelle mein Hinweis: Wärmedämmung an die Deckenunterseite im Keller! Da gehört sie hin, nämlich immer an die kalte Seite.
Die von Dir angesprochene Wärmedämmung bzw. Wärmedämmplatten sind als Verlegeuntergrund für Bodenbeläge ungeeignet.
Deshalb lasse diesen Gedanken, hierauf etwas zu verkleben, fallen.
Wenn die Bodenfläche nach dem Rückbau des alten Aufbaus nun 20mm tiefer liegt, stört das nur und ausschließlich an Bauteilübergängen.
Bedeutet: an Treppenaufgängen oder Raumübergängen, wo ggf. die Bodenhöhe größer ist.
Mache es so:
den von alter Wärmedämmung und Textilbelag freiliegenden Untergrund (Beton? alter Estrich?) erst einmal staubfrei schleifen, Staub von der Oberfläche gut absaugen.
Danach die Gesamtfläche grundieren (Emulsion reicht völlig) und die sichtbare Oberfläche des Untergrundes ca. 3mm spachteln. Hierdurch wird eine Verlegereife und ebenheitskonforme Oberfläche für spätere Verklebungen eines Oberbelages geschaffen.
An den Übergängen zu anderen Räumen, die noch den Urzustand aufweisen (also höher liegen) wird mit einer standfesten Spachtelmasse rampenförmig angespachtelt.
Eine Größenordnung der "Rampenlänge" errechnet sich aus der Formel
>cm Höhenversatz x 0,6 = Rampenlänge in Metern<
Bei 3cm Höhendifferenz wären das ungefähr 1,8m, welche man in den Raum hineinspachteln sollte.
Das ist eine Größenordnung, welche keinerlei Stolpergefahr beinhaltet.
In der Raumfläche selbst ist es völlig egal, ob der Unterboden 3cm höher oder niedriger liegt als der im Nachbarraum.
Aber lasse es besser, eine Wärmedämmplatte als indirekt über einen Bodenbelag genutzte Fläche anzusehen!
-------------------
Den Holzspanplattenuntergrund würde ich belassen, wenn er noch tragfähig ist und keinerlei Biegemomente beim Begehen aufweist.
Nur die Wärmedämmung im Keller, die ist wichtig für ausreichende Fußwärme, für die aber der nächste Oberbelag sorgen müsste.
Gutes Gelingen: KlaRa

Olaf R. 21.03.2025 09:48
Vielen Dank für die Antwort.
Die Lösung gefällt mir nicht wirklich, daher werde ich wohl 3-3,5cm Fließestrich "reinkippen". FE50-Largo.
Jetzt mal ne blöde Frage. Da ich Estrich auf Beton (alte Ausgleichsmasse) kippe, muss ich da eine Sperrschicht (Folie) setzen? Aktuell habe ich Randstreifen und eine Schicht Acryl-Grundierung (EcoPrimT PLUS) drauf. Die fühlt sich nach Gummi an!
Geht das so?

KlaRa 21.03.2025 10:51
:
offenbar hast Du meine Antwort nicht (richtig) gelesen.
Kein Mensch sprach davon, 3-3,5cm Ausgleichsmasse irgendwo hin "zu kippen".
Ich sprach vielmehr davon, einen üblichen Flächenausgleich einzubringen (der nicht nur die vorhandene Estrichoberfläche egalisiert, sondern auch für nachfolgende Verklebungen einen sicheren Untergrund bietet) und die Übergänge anzuspachteln.
Eine Folie ist weder sinnvoll noch möglich, da -ableitend von DIN 18560 Teil 4- bei Trennschicht-Estrichen im Wohnungsbau eine Mindestdicke von ca. 45mm bei Zementestrichen notwendig ist.
Was soll da eine Folie bei einer 3-3,5mm dicken Spachtelmassenschicht bewirken, außer, dass sie beim ersten Begehen zerbröselt?
Randstreifen sind bei unbeheizten Estrichen in einer Dicke von 5-8mm zu Wandflächen aus Schallschutzgründen einzubringen.
Fazit:
Wer ohne das notwendige Hintergrundwissen, aus welchen Gründen was gemacht wird oder gemacht werden muss, mit irgend einer Masse herumexperimentiert, der darf sich nicht wundern, wenn sich hinterher der Erfolg nicht einstellen wird.
Natürlich bleibt es bei Dir, den Weg zu wählen. Aber Du solltest die warnenden Hinweise derjenigen, welche sich seit Jahrzehnten mit dem Thema "Fußbodentechnologie" beruflich befassen, nicht ignorieren .......
----------------
Trotzdem: eine glückliche Hand: KlaRa

Olaf R. 21.03.2025 14:48
ok, aber Du hast von "die sichtbare Oberfläche des Untergrundes ca. 3mm spachteln " und "An den Übergängen zu anderen Räumen... (also höher liegen) wird mit einer standfesten Spachtelmasse rampenförmig angespachtelt."
Das will ich nicht.
Dann bin ich zum Endfussboden in den anderen Räumen mindestens 3-3,5 cm niedriger und der Boden ist an den Übergängen nicht wage.

Aktuell ist in dem Raum nur der Stahlbeton mit einer festen Schicht Ausgleichsmasse.
Daher werde ich nun Fließestrich verwenden. Der geht ab 30 mm Schichtsstärke. Das ist perfekt. Laut Anleitung von Knauf geht das mit und ohne Folie. Soweit mir bekannt nimmt man Folie ja nur wenn man eine Wärme- und/oder Trittschalldämmung drunter hat. Habe ich nicht.
Ich mache das mit meinem Trockenbauer zusammen, der ist gelernter Maurer. Danke!
din 18560fließestrichfolieausgleichsmassewärmedämmungoberflächekellerflurverklebenuntergrund