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mlnd9106
Hallo in die Runde!
ich hoffe ich finde hier zukünftig Rat für unser Bauvorhaben und kann künftig vlt. auch selbst anderen helfen.
Wir haben kürzlich unser Grundstück in einem bestehenden Baugebiet mit Bebauungsplan von 1975 gekauft.
Nebst unserem Grundstück sind noch ein Paar weitere unbebaut - wir werden also nicht die letzten sein, die dort bauen wollen.
Eckdaten/ Vorgaben aus dem Bebauungsplan:
Da Baufenster und Grundstück relativ groß sind, kriegen wir auf jeden Fall alles unter, die Frage ist nur wie effizient/ auf welcher Grundfläche – der niedrige Kniestock 50cm (ohne einfache Ausnahmemöglichkeit im Bebauungsplan) erfordert einigen „unnötigen“ Aufwand bzw. unnötig große Gebäudeabmessungen um die Raumaufteilung so zu machen, wie wir es gerne hätten/ wie es sinnvoll wäre. Eine Befreiung wäre gemäß verschiedener Planer + Architekten hilfreich bzw. nützlich. Die Alternativen neben größerem Gebäude, um im DG Wohnraum zu gewinnen, wären Tricks wie Erker/Wintergarten im EG, Dachgauben, Zwerchgiebel usw. Im Endeffekt hätten wir immer einfach zugunsten des DG mehr Platz in EG und Keller, den wir eigentlich nicht bräuchten, dafür aber weniger Platz im Garten, den wir eigentlich nur ungern hergeben. Alternativ müssten wir uns wie einige Nachbarn Dachgauben oder ähnliches befreien lassen. – Alles machbar und finanzierbar, aber eben irgendwie auch Schwachsinn.
Momentan geht es darum, erstmal zu definieren was für ein Haus plant man/ mit welchem Entwurf und Angebot gehen wir ins Rennen/ bei wem unterschreiben wir. Unterschrieben ist noch nichts, Architekten wurden uns momentan bisher jeweils innerhalb der Beratungsleistung von den verschiedenen Anbietern kostenlos bereitgestellt - den Weg zu den Ämtern werden die eher erstmal nicht auch noch machen, ohne dass wir was unterschreiben. Wir bräuchten aber zumindest ein Gefühl was sich lohnt weiter zu verfolgen, um dann eben auch ein passendes Angebot zu bekommen.
Bevor wir jetzt auf gut Glück zu Gemeinde und Landratsamt rennen, um vorzufühlen, wie aussichtsreich eine Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Kniestock wäre, würden wir gerne Argumente sammeln, die für eine Befreiung sprechen würden. Ein Paar Tipps haben wir schon von Architekten bekommen. Vlt. Kennt ihr noch andere Argumente, mit denen Ihr Erfolg hattet, oder könnt aus Erfahrung abschätzen, wie unser Ansatz wohl ankäme - ganz kurz und Knapp:
"Lasst uns bitte einen höheren Kniestock bauen, damit wir ein kleineres Gebäude bauen können, als eigentlich möglich und ansonsten nötig wäre, das aber sonst alles aus dem Bebauungsplan erfüllt."
Argumentation
Gemäß Daten aus Bebauungsplan erlaubt:
Großes (mit Abstand größtes Gebäude der Nachbarschaft) mit ca. folgenden Außenmaßen (höhe ab Straßenniveau – daher 2 volle Geschosshöhen):
Tiefe=18m, Breite =11,1m, Höhe =11,6m.
GFZ, Grundflächenzahl voll ausgenutzt inkl. Einhaltung von 50cm Kniestock und 30° Dachneigung.
Theoretisch ginge sogar noch deutlich höher - bei den ausnahmsweise erlaubten 35° Dachneigung.
Folge wenn wir das Bauen: Freunde bei den Nachbarn und Geld? – keine/keins mehr, dafür ein DG, das wir dann allerdings auch nicht mehr brauchen…
Gemäß Bebauungsplan nicht erlaubt:
Haus mit ca. folgenden Außenmaßen (höhe ab Straßenniveau – daher 2 volle Geschosshöhen):
Tiefe = 10m, Breite = 11,1m, Höhe = 9,8m
GFZ, Grundflächenzahl deutlich unter maximum, 30° Dachneigung, Kniestock 1m, DG weiterhin kein Vollgeschoss (nur ca. 56% Fläche mit 2.30m Raumhöhe), theoretisch ginge also auch noch mehr Kniestock.
Bildlich dargestellt (aus Sicht der Nachbarn)- das große dürfte man bauen, das kleine nicht:
Damit könnte man also wie folgt argumentieren (beim Bauantrag natürlich dann entsprechend Konkret auf das Haus und Planung formuliert etc.):
Durch Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Kniestock, würde eine Zeitgemäße effiziente Nutzung des Grundstücks möglich. Durch bessere Nutzbarkeit des Dachgeschosses, würde die Befreiung ein Gebäude mit besserem Verhältnis zwischen überbauter Grundfläche und Wohn/ Geschossfläche ermöglichen, ohne dass dabei die maximal mögliche bauliche Nutzung oder die Geschossigkeit überschritten würde. Ermöglicht würde ein kleineres Gebäude, das weniger hoch und aufgrund der kleineren Dimensionen für die Nachbarn weniger einschränkend wäre, als dies ein andernfalls notwendiges, größeres, aber vollständig Bebauungsplan konformes Haus wäre.
Eine Befreiung hinsichtlich des Kniestocks würde sich zudem positiv auf die Nachhaltigkeit des Gebäudes auswirken. Durch das nun mögliche, kleinere Gebäude wäre mit einem niedrigeren Energie- und Ressourcenverbrauch zu rechnen. Ebenfalls würde weniger Boden abgetragen und deutlich weniger Fläche versiegelt werden als dies durch das ansonsten, größere, aber erlaubte Gebäude der Fall wäre.
Entsprechend bliebe das Gebäude in allen Belangen inkl. Geschossigkeit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans. Einzig der Kniestock wäre höher als vorgesehen. Mit einer Beeinträchtigung des Ortsbildes wäre überdies nicht zu rechnen, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft bereits verschiedenste Dachformen und Haustypen befinden. Bspw. Walmdächer, versetzte Pult/ Satteldächer, „normale“ Satteldächer, Bungalows und Häuser mit und ohne Kniestock, sowie Häuser mit und ohne sichtbare Keller usw. sind bereits vorhanden.
Wie seht ihr das so?
ich hoffe ich finde hier zukünftig Rat für unser Bauvorhaben und kann künftig vlt. auch selbst anderen helfen.
Wir haben kürzlich unser Grundstück in einem bestehenden Baugebiet mit Bebauungsplan von 1975 gekauft.
Nebst unserem Grundstück sind noch ein Paar weitere unbebaut - wir werden also nicht die letzten sein, die dort bauen wollen.
Eckdaten/ Vorgaben aus dem Bebauungsplan:
- Fläche: 1000m²
- Grundflächenzahl: 0,25
- GFZ: 0,4
- Baufenster: 26m x 18m
- Leichte Hanglage, Straße talseits (ca. 3m Höhenunterschied von Strasse bis hinteres Ende Baufenster – Perfekt für ausgebautes/ UG), "oben im Garten" dann Flach.
- 1 bzw. 2 Vollgeschosse (1 + U) U darf ein Vollgeschoss sein, sowie zu Tage treten
- DG mit max. 50cm Kniestock (gemessen ab OK Fußboden bis UK Dachpfette)
- Satteldach: 20-30° - Abweichungen davon um +/-5° sowie Walmdächer sind gemäß Ausnahmen im Bebauungsplan generell zulässig. Versetzte Pult/ Satteldächer, Dachgauben, Zwerchgiebel werden im Bebauungsplan nicht erwähnt, sind bei Nachbarhäusern allerdings vorhanden -> in der Vergangenheit wohl bereits befreit worden.
- First- bzw. Traufhöhen werden nicht konkret in Zahlen festgelegt -> das maximum ergibt sich also durch Geländeniveau, Dachneigung, Geschosshöhe, Kniestock, Baufenster etc.
Da Baufenster und Grundstück relativ groß sind, kriegen wir auf jeden Fall alles unter, die Frage ist nur wie effizient/ auf welcher Grundfläche – der niedrige Kniestock 50cm (ohne einfache Ausnahmemöglichkeit im Bebauungsplan) erfordert einigen „unnötigen“ Aufwand bzw. unnötig große Gebäudeabmessungen um die Raumaufteilung so zu machen, wie wir es gerne hätten/ wie es sinnvoll wäre. Eine Befreiung wäre gemäß verschiedener Planer + Architekten hilfreich bzw. nützlich. Die Alternativen neben größerem Gebäude, um im DG Wohnraum zu gewinnen, wären Tricks wie Erker/Wintergarten im EG, Dachgauben, Zwerchgiebel usw. Im Endeffekt hätten wir immer einfach zugunsten des DG mehr Platz in EG und Keller, den wir eigentlich nicht bräuchten, dafür aber weniger Platz im Garten, den wir eigentlich nur ungern hergeben. Alternativ müssten wir uns wie einige Nachbarn Dachgauben oder ähnliches befreien lassen. – Alles machbar und finanzierbar, aber eben irgendwie auch Schwachsinn.
Momentan geht es darum, erstmal zu definieren was für ein Haus plant man/ mit welchem Entwurf und Angebot gehen wir ins Rennen/ bei wem unterschreiben wir. Unterschrieben ist noch nichts, Architekten wurden uns momentan bisher jeweils innerhalb der Beratungsleistung von den verschiedenen Anbietern kostenlos bereitgestellt - den Weg zu den Ämtern werden die eher erstmal nicht auch noch machen, ohne dass wir was unterschreiben. Wir bräuchten aber zumindest ein Gefühl was sich lohnt weiter zu verfolgen, um dann eben auch ein passendes Angebot zu bekommen.
Bevor wir jetzt auf gut Glück zu Gemeinde und Landratsamt rennen, um vorzufühlen, wie aussichtsreich eine Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Kniestock wäre, würden wir gerne Argumente sammeln, die für eine Befreiung sprechen würden. Ein Paar Tipps haben wir schon von Architekten bekommen. Vlt. Kennt ihr noch andere Argumente, mit denen Ihr Erfolg hattet, oder könnt aus Erfahrung abschätzen, wie unser Ansatz wohl ankäme - ganz kurz und Knapp:
"Lasst uns bitte einen höheren Kniestock bauen, damit wir ein kleineres Gebäude bauen können, als eigentlich möglich und ansonsten nötig wäre, das aber sonst alles aus dem Bebauungsplan erfüllt."
Argumentation
Gemäß Daten aus Bebauungsplan erlaubt:
Großes (mit Abstand größtes Gebäude der Nachbarschaft) mit ca. folgenden Außenmaßen (höhe ab Straßenniveau – daher 2 volle Geschosshöhen):
Tiefe=18m, Breite =11,1m, Höhe =11,6m.
GFZ, Grundflächenzahl voll ausgenutzt inkl. Einhaltung von 50cm Kniestock und 30° Dachneigung.
Theoretisch ginge sogar noch deutlich höher - bei den ausnahmsweise erlaubten 35° Dachneigung.
Folge wenn wir das Bauen: Freunde bei den Nachbarn und Geld? – keine/keins mehr, dafür ein DG, das wir dann allerdings auch nicht mehr brauchen…
Gemäß Bebauungsplan nicht erlaubt:
Haus mit ca. folgenden Außenmaßen (höhe ab Straßenniveau – daher 2 volle Geschosshöhen):
Tiefe = 10m, Breite = 11,1m, Höhe = 9,8m
GFZ, Grundflächenzahl deutlich unter maximum, 30° Dachneigung, Kniestock 1m, DG weiterhin kein Vollgeschoss (nur ca. 56% Fläche mit 2.30m Raumhöhe), theoretisch ginge also auch noch mehr Kniestock.
Bildlich dargestellt (aus Sicht der Nachbarn)- das große dürfte man bauen, das kleine nicht:
Damit könnte man also wie folgt argumentieren (beim Bauantrag natürlich dann entsprechend Konkret auf das Haus und Planung formuliert etc.):
Durch Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. Kniestock, würde eine Zeitgemäße effiziente Nutzung des Grundstücks möglich. Durch bessere Nutzbarkeit des Dachgeschosses, würde die Befreiung ein Gebäude mit besserem Verhältnis zwischen überbauter Grundfläche und Wohn/ Geschossfläche ermöglichen, ohne dass dabei die maximal mögliche bauliche Nutzung oder die Geschossigkeit überschritten würde. Ermöglicht würde ein kleineres Gebäude, das weniger hoch und aufgrund der kleineren Dimensionen für die Nachbarn weniger einschränkend wäre, als dies ein andernfalls notwendiges, größeres, aber vollständig Bebauungsplan konformes Haus wäre.
Eine Befreiung hinsichtlich des Kniestocks würde sich zudem positiv auf die Nachhaltigkeit des Gebäudes auswirken. Durch das nun mögliche, kleinere Gebäude wäre mit einem niedrigeren Energie- und Ressourcenverbrauch zu rechnen. Ebenfalls würde weniger Boden abgetragen und deutlich weniger Fläche versiegelt werden als dies durch das ansonsten, größere, aber erlaubte Gebäude der Fall wäre.
Entsprechend bliebe das Gebäude in allen Belangen inkl. Geschossigkeit innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans. Einzig der Kniestock wäre höher als vorgesehen. Mit einer Beeinträchtigung des Ortsbildes wäre überdies nicht zu rechnen, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft bereits verschiedenste Dachformen und Haustypen befinden. Bspw. Walmdächer, versetzte Pult/ Satteldächer, „normale“ Satteldächer, Bungalows und Häuser mit und ohne Kniestock, sowie Häuser mit und ohne sichtbare Keller usw. sind bereits vorhanden.
Wie seht ihr das so?