Architektenhonorar für Bauvoranfrage gerechtertigt??

4,40 Stern(e) 5 Votes
F

funsurfer77

Ich habe einem Architekten den Auftrag für eine Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Bungalows gegeben.
Hierzu habe ich ihm die Planunterlagen des damaligen Bauantrages gegeben.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf das auf den selben Grundriss einfach im Rahmen der anstehenden Dachsanierung ein Stockwerk aufgestockt werden soll.

Der Architekt hat dann eine Zeichnung mit ein paar Ansichten des Hauses erstellt und hiermit eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Ich hatte vorher gegoogelt, welche Kosten für eine Bauvoranfrage fällig werden.
Ich hatte Kosten in Höhe von 500 € gefunden.

Gestern kam die Rechnung des Architekten, die mich in ihrer Höhe etwas überrascht hat.
Er setzt Kosten in Höhe von 180.000 € an.
Auf dieser Basis berechnet er:
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung; vereinbart 2 %: 364 € (erbracht 100%)
Leistungsphase 2: Vorplanung; vereinbart 7%: 1276€ (erbracht 100%)
Zuzüglich Bauvoranfrage; vereinbart 5%: 456 € (erbracht 50%)

Zusammen 2096€ zzgl. 19% MwSt (Sind es momentan nicht 16% ? )

Jetzt meine Frage:
er musste keine Grundlagenermittlung oder Vorplanung bestellen. Er hat einfach nur auf den vorhandenen Grundriss 2,5m Mauer gezeichnet und darauf das vorhandene Dach.
Meines Erachtens hat er die Leistungsphasen nicht zu 100 % erbracht.
Es gab bereits alle Planunterlagen und er musste wirklich nur die Außenmauer etwas erhöhen.
Den Punkt Bauvoranfrage finde ich angemessen.

Könnt ihr mir hierfür vielleicht kurz eure Meinung sagen?
Vielen Dank!
 
K1300S

K1300S

Okay, die Mehrwertsteuer muss er noch anpassen. Aber wenn ich Deine Rechnung richtig lese, passt doch der Betrag für die Bauvoranfrage in etwa. Dass jetzt noch die LP 1 + 2 dazukommen - und bezahlt werden müssen - hätte man womöglich vorab klären sollen. (Dennoch siehst Du ja, dass die Kosten für die Bauvoranfrage vom Volumen abhängen, insofern lassen sich diese ja nie pauschal angeben.) Ich sehe allerdings den Vorteil, dass Du mit diesem Architekten jetzt ja direkt weitermachen kannst, denn LP 1 + 2 sind ja nun offenbar vollständig erbracht - und bezahlt - so dass es mit LP 3 weitergehen kann. Das Geld ist also nicht verschenkt sondern quasi nur schon einmal "vorab" ausgegeben.

PS: Grundlagenermittlung bedeutet doch im Prinzip, dass er sich mit Dir zusammensetzt und versucht herauszufinden, was Du möchtest, und wie so etwas umsetzbar ist. Dass Du ihm die Pläne auf dem Silbertablett serviert hast, dürfte dabei keine große Rolle spielen.
 
H

HilfeHilfe

Naja die Kosten erfragt man vorher ! Ich habe für Bauantrag für Sauna und Gartenlaube Angebote zwischen 900-2500 netto bekommen . Das ist so als würdest du im Restaurant sagen bringen sie mir was . Da würdest du auch nicht die Pizza Margarita sondern den edlen teuren Fisch erhalten
 
L

Lumpi_LE

wie @HilfeHilfe schreibt weißt du jetzt beim nächsten mal, dass man vorher die Leistungsumfang und Kosten klären sollte.
Der Architekt kann sich immer drauf berufen, dass er ohne Grundlagenermittlung nicht wüsste was er machen soll und dass er Skizzen gemacht hat (LP2) schreibst du ja selber.
Als Leergeld verbuchen und weitermachen, da wird es beim Bau noch einiges geben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben