K
Kimi190
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage: Und zwar hat ein Architekt für einen öffentlichen Auftraggeber (Kommune) einen Werkvertrag abgeschlossen und die Planung und den Bauantrag soweit abgeschlossen, dass die Baugenehmigung kurz vor der Erteilung steht.
Nun möchte der Architekt aus diversen Gründen jedoch den Bau nicht mehr begleiten und die Kommune auch nicht auf Vertragserfüllung, die ihr gem. des Werkvertrages zustehen würde, beste.
Wie würde es jetzt weitergehen?
Soweit mir bekannt, müsste für das Bauvorhaben eine Ausschreibung für einen neuen Architekten erfolgen.
Aber was bedeutet das für die Baugenehmigung? Wird der Architekt die Planung übernehmen oder alles komplett neu bewerten und neu planen und somit einen neuen Bauantrag stellen, so dass es eine starke zeitliche Verzögerung bis zum Baubeginn geben wird?
Ich habe mal eine Frage: Und zwar hat ein Architekt für einen öffentlichen Auftraggeber (Kommune) einen Werkvertrag abgeschlossen und die Planung und den Bauantrag soweit abgeschlossen, dass die Baugenehmigung kurz vor der Erteilung steht.
Nun möchte der Architekt aus diversen Gründen jedoch den Bau nicht mehr begleiten und die Kommune auch nicht auf Vertragserfüllung, die ihr gem. des Werkvertrages zustehen würde, beste.
Wie würde es jetzt weitergehen?
Soweit mir bekannt, müsste für das Bauvorhaben eine Ausschreibung für einen neuen Architekten erfolgen.
Aber was bedeutet das für die Baugenehmigung? Wird der Architekt die Planung übernehmen oder alles komplett neu bewerten und neu planen und somit einen neuen Bauantrag stellen, so dass es eine starke zeitliche Verzögerung bis zum Baubeginn geben wird?