Annuitätendarlehen - Bereitstellungszins nötig?

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N

Nescool

Das Problem hat man doch immer, wenn etwas mehr kostet als ursprünglich geplant. :)
Also gut planen, Puffer einrechnen und viel beten. ;)
Genau, Puffer ist einberechnet.
Aber was passiert denn nun, wenn ich diesen nicht benötige und die vereinbarte Darlehenssumme mangels weiterer Kosten und belege nicht voll ausschöpfen kann?

Man sollte meinen ein guter Fall, aber eben nicht wenn man den Faktor Bereitstellungszinsen betrachtet.
 
H

HilfeHilfe

Da solltest du ebenfalls mit deiner Bank sprechen . Manche zahlen das Geld pauschal aus damit du die vereinbarte Rate zahlst . Mit dem Geld kannst du machen was du willst oder eine Sondertilgung leisten . Option 2 ist das Darlehen entsprechend reduzieren . Problem ist es könnte auf diesen Teil eine vorfälligkeitsentsvhädigung fällig werden
 
MarcWen

MarcWen

Genau, Puffer ist einberechnet.
Gehe mal von aus, dass es bei den meisten eher eng wird und nicht größere Beträge über bleiben. Ansonsten hat man ja meist eh viel gestrichen (Außenanlagen) oder man packt es in die Tilgung Sonderzahlung.

Wir haben z.B. zum Puffer noch einen weiteren Betrag aufgenommen. Nach Ende der Bauzeit haben wir die Option, bis zu diesem Betrag kostenneutral zurückzugeben.
 
N

Nescool

1. "Die Nichtabnahme von Darlehensteilen ist bis zu einem Betrag von 25.000,00 € gegen eine Gebühr von 1% auf den nicht abgenommenen Darlehensteil möglich"

Liege ich richtig, wenn ich 10.000 € nicht benötige, ich dafür 100 € bezahle, wird der Gesamtdarlehensbetrag um 10,000 € gekürzt, die Konditionen bleiben die gleichen und ich bin einfach früher mit der Abzahlung des gesamten Kredites fertig oder?

2. "Während der Zinsfestschreibung kann der jährliche Tilgungssatz zweimal kostenlos zwischen 1% und 10% (in 0,25% Schritten) geändert werden"

Hiermit komme ich nicht klar, kann ich nun z.B. (natürlich nur rein theoretisch) die Tilgung zwei mal um 2% erhöhen oder nur zwei mal um 0,25% ?
Beziehen sich die 0,25% pro Monat, bis die 2% erreicht wären oder wie?
 
T

toxicmolotof

Zu 1: Ja.
Zu 1a: Entweder bleibt die Rate gleich und die Laufzeit reduziert sich oder
Zu 1b: Die Rate reduziert sich und die Laufzeit bleibt gleich.

Tipp: Bank fragen ob 1a oder 1b. Die Regel wird 1b sein, ich würde mich als Kunde aber immer für 1a einsetzen wollen. (Weniger Zinskosten)

Zu 2)

1,00
1,25
1,50
1,75
....
9,75
10,00

zwei Mal um 2%-Punkte erhöhen geht nicht, wenn du schon bei 7,00% angekommen bist.

Hierbeo sollte übrigens klar definiert sein, wovon der Tilgungssatz berechnet wird.

2a) Ursprünglicher Kreditbetrag
2b) Aktueller Kreditbetrag

Ich würde darauf achten, dass es 2a ist.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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