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ᐅ Zu Wenig Stellplätze für Baugenehmigung


Erstellt am: 21.03.22 10:21

Benutzer20021.03.22 11:53
NeScha12 schrieb:

Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen und der zweite Stellplatz wird in Form einer Sammelcarportanlage in unmittelbarer Nähe nachgewiesen."
Dann steht wohl heute ein Gespräch mit dem Verkäufer an...
guckuck221.03.22 12:08
Benutzer200 schrieb:

Dann steht wohl heute ein Gespräch mit dem Verkäufer an...
Oder mit demjenigen, der die Fläche für das Sammelcarport gekauft hat und wie er gedenkt die Stellplätze zu vermarkten ;-)
WilderSueden21.03.22 12:47
NeScha12 schrieb:

Also im Bebauungsplan steht: "...Für die Reihenmittelhäuser im Baugebiet ist vor dem Gebäude nicht ausreichend platz für zwei Stellplätze. Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen und der zweite Stellplatz wird in Form einer Sammelcarportanlage in unmittelbarer Nähe nachgewiesen."
Aber die Frage ist, hättet ihr für den Notfall Platz einen zweiten Stellplatz einzurichten, auch wenn es dann blöd ist?
gutentag21.03.22 13:02
NeScha12 schrieb:

Wir würden auch mit ein Stellplatz auskommen. Die Stadt hat jedoch wie folgt geantwortet: "..für ein Einfamilienwohnhaus müssen Sie zwei Stellplätze nachweisen. Das ist notwendig und da gibt es kein Nachlass. Da müssen sie nach einer Lösung suchen."
Für was soll es denn "kein Nachlass" geben? Du sollst also für den Stellplatz zahlen?

Hast die Stadt gefragt, wie das Problem gelöst werden kann? Oft kann man Stellplätze ablösen gegen Gebühr.
11ant21.03.22 14:00
NeScha12 schrieb:

Also im Bebauungsplan steht: "...Für die Reihenmittelhäuser im Baugebiet ist vor dem Gebäude nicht ausreichend platz für zwei Stellplätze. Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen und der zweite Stellplatz wird in Form einer Sammelcarportanlage in unmittelbarer Nähe nachgewiesen."
Es handelt sich um ein Neubaugebiet, dass noch in der Erschließungsphase ist.
NeScha12 schrieb:

Der ehemalige Eigentümer hat jedoch den Platz für ein Sammelcarport nicht uns, sondern unseren Nachbarn damals verkauft.
Wenn die Stadt einen solchen Passus in den Bebauungsplan schreibt, ohne grundbuchlich zu sichern, daß zu jedem Bauplatz auch ein Miteigentumsanteil am Sammelcarportplatz zur Verfügung steht, sehe ich darin eine Fahrlässigkeit, die eine Amtshaftung begründen könnte.
DeepRed21.03.22 14:06
Ich möchte außerdem ergänzen:
Zitat: "Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen"
"soll" heißt nicht "muss" in Gesetzen!
Sprich: Wenn Vorschriften in "soll" formuliert werden, sind sie immer angreifbar. Nur mal so erwähnt. Evtl. hilft es euch bei einer "Eskalation" mit dem Bauamt weiter.
stellplatzstellplätze