Ärger mit Architektenrechnung für geplantes Bauvorhaben

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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11ant

11ant

Ein anständiger Architekt*in hätte das als Akquise abgetan und sich gefreut wenn du irgendwann damit wieder gekommen wärst... jetzt hat die Dame sich halt disqualifiziert...
Ach - ich dachte, die "das ist ja auch Werbung für Sie" Kunden wären ein "Privileg" von Webdesignern *LOL*
Ich finde diese "Kultur" der Erwartung kostenloser Appetithäppchen zum *wennichdassagtewürdeichvermutlichgesperrt*
Vielleicht schreibt die Architektin ihre Rechnungen nicht selbst und der Vorgang ist bei einer Assistenz nach Schema F durchgerauscht.
Abrupte Kündigungen von Architektenverträgen sieht die "Konstruktion" der Honorartabelle eigentlich nicht vor, da bleibt der Architektin garnichts anderes übrig, als Stundenpauschalen gewissermaßen als Vergleichsangebot zu berechnen. Fünf Stunden - die zum Vergleich bei einem Zörtifeit Endschiniehr in der Eitieh sechshundert Euronen wären (Architektin ist keine Anlerntätigkeit !) - sind da äußerst kundenfreundlich, und im Sinne von @Gerddieter schon eindeutig als das besagte Signal "ich freue mich, wenn Sie wiederkommen" zu sehen. Wenn der TE das auch noch
einen Stundensatz nach HOAI mal fünf
als eine einzelne, mit dem Faktor 5 berechnete Stunde verspottet, schlägt das m.E. dem Faß den Boden aus. Bereits die Grundhaltung, ein (wenn auch offenbar unterschätztes) umfangreiches qualifiziertes Tätigwerden als "Geschäftsanbahnung" zu betiteln, verursacht mir ein mehrminütiges Kopfschütteln über dieses Maß an Verbraucherarroganz.
 
G

Gnifrup

@ Wildente

Ich finde die 5 Stunden in Ordnung.
Immerhin hast Du dafür ja auch eine verwertbare Information bekommen, nämlich dass ein Umbau unten genannten Bedingungen möglich wäre.
 
M

minimini

Abrupte Kündigungen von Architektenverträgen sieht die "Konstruktion" der Honorartabelle eigentlich nicht vor, da bleibt der Architektin garnichts anderes übrig, als Stundenpauschalen gewissermaßen als Vergleichsangebot zu berechnen. Fünf Stunden - die zum Vergleich bei einem Zörtifeit Endschiniehr in der Eitieh sechshundert Euronen wären (Architektin ist keine Anlerntätigkeit !) - sind da äußerst kundenfreundlich, und im Sinne von @Gerddieter schon eindeutig als das besagte Signal "ich freue mich, wenn Sie wiederkommen" zu sehen. Wenn der TE das auch noch
Ich verstehe nicht, in welchem Zusammenhang Du mich zitierst. Mir ging es nur darum, dass ich es naheliegend finde, bei einer Situation von "Wildente hört, dass die Architektin nichts berechnen möchte" + "Wochen später flattert doch eine Rechnung herein" einmal anzurufen und miteinander zu sprechen.
 
11ant

11ant

Ich verstehe nicht, in welchem Zusammenhang Du mich zitierst.
Vielleicht schreibt die Architektin ihre Rechnungen nicht selbst und der Vorgang ist bei einer Assistenz nach Schema F durchgerauscht.
Nach einem "Schema F" kann die Assistenzkraft der Architektin hier insofern garnicht verfahren sein, weil durch die Werkvertragskündigung seitens des TE der Rahmen des "Schemas F" (aka HOAI) verlassen wurde. In dieser besonderen Situation stehen nämlich alle Beteiligten dumm da: die HOAI enthält für diesen Fall eine riesige Anwendungslücke, in die das Baugesetzbuch dann nur zuständigkeitshalber der Sache nach einspringt - jedoch ebenfalls ohne für die Ermittlung der Höhe eine hinreichend ausführliche Anwendungsrichtlinie parat zu haben. Wie mit dieser Situation zu verfahren ist, übersteigt die Entscheidungskompetenz einer Assistenzkraft erheblich. D.h. das kann sie bestenfalls vorgeschlagen haben, aber das wird nicht ohne federführende Mitwirkung der Chefin beschlossen worden sein. Im Prinzip kann man die Vermeidung eines gerichtlichen Streites hier nur so herbeiführen, wie es die Architektin getan hat: mit einem Vergleichsvorschlag, der so meilenweit zugunsten der Gegenseite von einem "Treffen in der Mitte" entfernt ist, daß man schon "nämlich mit ´h´ schreiben müßte", ihn nicht anzunehmen. Der TE kann hier nichts noch klügeres tun, als diese höchst entgegenkommende Peanuts-Rechnung schleunigst zu begleichen. Wir sind hier vom Streitwert (dessen was die Architektin fordern könnte) klar in einem Bereich, in dem Anwaltsgebühren ein Vielfaches betragen würden (wobei ich den Groschen, daß der TE hier auch ohne Schriftlichkeit einen Vertrag geschlossen hatte, als gefallen erhoffe).
 
G

Gerddieter

Der TE kann hier nichts noch klügeres tun, als diese höchst entgegenkommende Peanuts-Rechnung schleunigst zu begleichen. Wir sind hier vom Streitwert (dessen was die Architektin fordern könnte) klar in einem Bereich, in dem Anwaltsgebühren ein Vielfaches betragen würden (wobei ich den Groschen, daß der TE hier auch ohne Schriftlichkeit einen Vertrag geschlossen hatte, als gefallen erhoffe).
...
Im Ergebnis stimme ich dir zu, der TE sollte einfach zahlen weil es seine/ihre Nerven schont.
Deine übertrieben langen Ausführungen sind allerdings falsch. Selbst wenn es zu einem mündlichen Vertrag gekommen sein sollte durch die Inanspruchnahme der Architektin dann begründet der Auftrag (prüfen ob machbar) keine Leistung nach HOAI - 11ant die LPs kennst du doch selber... welche soll das denn sein? Grundlagenermittlung wäre hier ja noch lange nicht abgeschlossen...

Also lasst uns die Architektin mal nicht ins grosszügig Licht rücken - sie fordert schlicht das Maximum von dem was sie hofft bekommen zu können. Entgegenkommen @11ant sehe ich da gar keins.
GD
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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