ᐅ Acker wird zu Bauland: Aufschüttung, Gründungskosten und Vorgehen
Erstellt am: 06.01.25 01:09
11ant19.02.25 15:05
ypg schrieb:
Darum geht es doch gar nicht. Es geht schlichtweg um eingezeichnete Stellplätze.Eben. Im ausgelegten Plan unverbindliche Stellplätze erfahren keine Änderungsanregungen, Plan erlangt Rechtskraft, Stellplätze sind nicht mehr unverbindlich.K a t j a19.02.25 15:34
Ich frage mich ja, wer da parken soll, wenn das ein Wohngebiet mit Einzelhäusern ist? Die Gäste der Anwohner?
Damit also die Besucher vom TE dort parken können, soll er keine Zufahrt von der selben Straße haben dürfen? Finde nur ich das absurd?
Damit also die Besucher vom TE dort parken können, soll er keine Zufahrt von der selben Straße haben dürfen? Finde nur ich das absurd?
ypg19.02.25 17:20
K a t j a schrieb:
Ich frage mich ja, wer da parken soll, wenn das ein Wohngebiet mit Einzelhäusern ist?Anlieger? Die Straße ist kein reines Wohngebiet, sondern auch Gewerbe.K a t j a schrieb:
Finde nur ich das absurd?Also, ich finde das nicht absurd.Es bringt jetzt aber auch nichts, den Bebauungsplan und alles am Grundstück und Wohngebiet schlecht zu reden. Es ist, wie es ist.
hausbauen10119.02.25 23:36
Ich hatte der Sparkasse mein Unmut über die Zufahrt ausgedrückt, aber ich denke da wird sich nichts dran ändern.
Wo seht ihr im BP, dass das mittlere WA1 Grundstück keine Stellplätze vor der Haustür hat? Für mich sind da überall Stellplätze eingemalt.
Ich hatte im Gespräch auch darauf hingewiesen, und als Antwort bekommen, dass das mittlere Grundstück dann gar keine Zufahrt hat.
Kann das wirklich sein? Hat ein solcher Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Zufahrt?
Der BP sagt: "Je Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen." Ich verstand es so, dass dies auf dem Grundstück passieren muss (z.B. Garage + der 5m Streifen davor).
Wo seht ihr im BP, dass das mittlere WA1 Grundstück keine Stellplätze vor der Haustür hat? Für mich sind da überall Stellplätze eingemalt.
Ich hatte im Gespräch auch darauf hingewiesen, und als Antwort bekommen, dass das mittlere Grundstück dann gar keine Zufahrt hat.
Kann das wirklich sein? Hat ein solcher Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Zufahrt?
Der BP sagt: "Je Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen." Ich verstand es so, dass dies auf dem Grundstück passieren muss (z.B. Garage + der 5m Streifen davor).
11ant20.02.25 00:40
hausbauen101 schrieb:
Wo seht ihr im BP, dass das mittlere WA1 Grundstück keine Stellplätze vor der Haustür hat? Für mich sind da überall Stellplätze eingemalt.
Ich hatte im Gespräch auch darauf hingewiesen, und als Antwort bekommen, dass das mittlere Grundstück dann gar keine Zufahrt hat.
Kann das wirklich sein? Hat ein solcher Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Zufahrt?Ich gehe davon aus, daß von den drei vor diesem Grundstück möglichen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zwei tatsächlich angelegt werden und der dritte (welcher, wird vom Bauantrag abhängen) für die Zufahrt entfallen wird.hausbauen101 schrieb:
Der BP sagt: "Je Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen." Ich verstand es so, dass dies auf dem Grundstück passieren muss (z.B. Garage + der 5m Streifen davor).So isses, die auf der Straße vor dem Grundstück erfüllen die Stellplatzverpflichtungen des Bauherrn nicht, seine müssen auf dem Grundstück liegen. Wo genau, ist meist frei (außer befestigt und ibs. auch gedeckt, dann auch im Baufenster).hausbauen10121.04.25 11:26
Mittlerweile sollen die Straßenarbeiten in 3 Monaten beginnen und die Sparkasse möchte auch Grundstücke verkaufen.
Ich frage mich, ob man eine Garage auf der Westseite (also entlang der Hauptstraße) mitsamt Zufahrt überhaupt sinnvoll platzieren kann.
Denn ich befürchte, dass das Amt eine Zufahrt direkt an der Kreuzung gar nicht genehmigt und einen Mindestabstand haben will?
D.h. die Einfahrt müsste mehrere Meter weiter im Osten sein und dann mit schräger Zufahrt zur Garage (oder Garage steht mitten im Garten 😀).
Baulich macht dann nur noch eine Garage und Einfahrt im Osten Sinn. Angehängt ist nochmal ein Bild vom Bebauungsplan.

Ich frage mich, ob man eine Garage auf der Westseite (also entlang der Hauptstraße) mitsamt Zufahrt überhaupt sinnvoll platzieren kann.
Denn ich befürchte, dass das Amt eine Zufahrt direkt an der Kreuzung gar nicht genehmigt und einen Mindestabstand haben will?
D.h. die Einfahrt müsste mehrere Meter weiter im Osten sein und dann mit schräger Zufahrt zur Garage (oder Garage steht mitten im Garten 😀).
Baulich macht dann nur noch eine Garage und Einfahrt im Osten Sinn. Angehängt ist nochmal ein Bild vom Bebauungsplan.
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