ᐅ Acker wird zu Bauland: Aufschüttung, Gründungskosten und Vorgehen
Erstellt am: 06.01.2025 01:09
hanghaus2023 06.01.2025 11:11
11ant 06.01.2025 13:33
Lerne Deinen Doppelhausnachbarn Bauplatz Nr. 5 kennen, dann kann man weiter reden.
Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen.
Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen.
hausbauen101 06.01.2025 16:11
In WA2 und damit Grundstück 4/5 darf man laut BP Einzelhäuser bauen, wenn das angrenzende Grundstück ebenfalls Einzelhaus ist/wird (Verlinkung leider nicht erlaubt). Die Grundstücke werden von der Sparkasse verkauft und sie sehen darin auch kein Problem. Ich plane daher mit einem Einfamilienhaus.
Das Gebiet ist Hochwasserrisikogebiet, mit drückendem Grundwasser. Die Deiche sind auf 100 jähriges Hochwasser ausgelegt laut Simulator (ist das überall so?).
Das letzte extreme Hochwasser war 1882, da war wirklich Land unter und alles kaputt. Seitdem soll der Hochwasserschutz verbessert worden sein...
Ich versuche, ob die Stadt zu dem Thema und in dem Gebiet beraten kann.
Die Position eines Einfamilienhaus ist denke ich relativ klar, so wie es hanghaus2023 gezeichnet hat: Carport/Garage ganz in Norden und direkt daran das Haus, sodass der südliche Bereich für Terrasse und Garten frei bleibt. Ich hätte allerdings gedacht, dass Carport/Garage auch die 3m Abstand nach Norden einhalten muss. Damit kann man die Position +-3m einschätzen.
Daraus schließe ich, dass sie den Übergang Stichstraße zur bestehenden Straße aufschütten und dann langsam Richtung Feld abfallen lassen.
Das Gebiet ist Hochwasserrisikogebiet, mit drückendem Grundwasser. Die Deiche sind auf 100 jähriges Hochwasser ausgelegt laut Simulator (ist das überall so?).
Das letzte extreme Hochwasser war 1882, da war wirklich Land unter und alles kaputt. Seitdem soll der Hochwasserschutz verbessert worden sein...
Ich versuche, ob die Stadt zu dem Thema und in dem Gebiet beraten kann.
Die Position eines Einfamilienhaus ist denke ich relativ klar, so wie es hanghaus2023 gezeichnet hat: Carport/Garage ganz in Norden und direkt daran das Haus, sodass der südliche Bereich für Terrasse und Garten frei bleibt. Ich hätte allerdings gedacht, dass Carport/Garage auch die 3m Abstand nach Norden einhalten muss. Damit kann man die Position +-3m einschätzen.
11ant schrieb:So hat mir das jetzt auch die Sparkasse in nicht technischer Form gesagt. "Er" ging auch davon aus, dass die Grundstücke auf Straßenniveau angeglichen/aufgeschüttet werden (aber natürlich von den Käufern). Einen Höhenplan habe ich leider weiterhin nicht.
Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen.
Daraus schließe ich, dass sie den Übergang Stichstraße zur bestehenden Straße aufschütten und dann langsam Richtung Feld abfallen lassen.
11ant 06.01.2025 16:34
hausbauen101 schrieb:
In WA2 und damit Grundstück 4/5 darf man laut BP Einzelhäuser bauen, wenn das angrenzende Grundstück ebenfalls Einzelhaus ist/wird (Verlinkung leider nicht erlaubt). Die Grundstücke werden von der Sparkasse verkauft und sie sehen darin auch kein Problem. Ich plane daher mit einem Einfamilienhaus.D 2. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind ausnahmsweise auch Einzelhäuser zulässig, wenn durch eine bereits erfolgte Bebauung oder öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf den seitlich angrenzenden Baugrundstücken keine einzelne Doppelhaushälfte verbleibt oder entstehen kann.D.h. Du mußt Dich mit Deinem Nachbarn verabreden und das Bauamt erweichen, dies als bereits geschehen zu betrachten. Viel Glück, und notfalls einen Plan B !
hausbauen101 schrieb:
So hat mir das jetzt auch die Sparkasse in nicht technischer Form gesagt. "Er" ging auch davon aus, dass die Grundstücke auf Straßenniveau angeglichen/aufgeschüttet werden (aber natürlich von den Käufern). Einen Höhenplan habe ich leider weiterhin nicht.
Daraus schließe ich, dass sie den Übergang Stichstraße zur bestehenden Straße aufschütten und dann langsam Richtung Feld abfallen lassen.Ich gehe davon aus, daß die Stichstraße ab der Einmündung mit der Neigung des Bestandsgeländes abfällt und die Käufer zusehen müssen, an die (betreffend der Stichstraße neue) Straßenkante anschließend aufzuschütten. hanghaus2023 08.01.2025 11:07
Sind denn die Grundstück schon abgesteckt?
hausbauen101 12.01.2025 23:26
hanghaus2023 schrieb:
Sind denn die Grundstück schon abgesteckt?Was ist damit gemeint? Vermessen? Das soll letztes Jahr passiert sein.Oder meinst du reserviert? Die nördlich angrenzenden haben anscheinend Interessenten, das Grundstück rechts daneben aktuell nicht.
Ich habe noch mit der Stadt (Abteilung Entwässerung) telefoniert. Die Regenwasserthematik war Ihnen bekannt, sie gehen auch von einer Aufschüttung auf Gehweghöhe aus ("geht ja schon sonst nicht aus Abwassergründen"). Mehr technische Beratung war leider auch nicht drin. Mir wird stets geraten dass mit Bauunternehmen/Architekten zu besprechen, das wird dann wohl der nächste Schritt sein.
Angenommen alle schütten auf die gleiche Höhe auf. Dann gäbe es kein Gefälle zwischen den Grundstücken. Aber was ist, wenn das Grundstück daneben z.B. länger frei bleibt? Dann müsste man das ja doch wieder absichern.
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