W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich


Erstellt am: 16.02.18 10:47

Escroda 19.02.18 14:14
Jana33 schrieb:
Ich drehe mich im Kreis.
Also noch mal:
Du willst 5m von der Nordgrenze entfernt bauen. Deine abstandsfläche beträgt nach Landesbauordnung 7,8m.
1. Nach Art. 63 besteht theoretisch die Möglichkeit, dass das LRA eine Abweichung zulässt. Das wird es aber nicht tun, da dein Grundstück auch ohne Abweichung sinnvoll und zumutbar bebaubar ist und daher die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung nicht vorliegen.
2. Die Gemeinde ändert den Bebauungsplan dahingehend, dass der eine von der Landesbauordnung abweichende Abstandflächenberechnung zulässt. So, wie Du schon selber geschrieben hast, im Sinne von: Für die Grundstücke nördlich der Haupterschließungsstraße genügt zur nördlichen Grenze ein Abstand von 5m (oder 3m oder 0,5H oder 0,4H).
3. Du fragst die Nachbarn, ob sie das zu viel an abstandsfläche bis zum Inkrafttreten der Bebauungsplan-Änderung auf ihr Grundstück übernehmen. Dann liegt IMHO keine Abweichung vor, die zugelassen werden müsste und dein Freisteller kann loslaufen.

Jana33 19.02.18 14:20
Escroda schrieb:
...

... könntet... . Jeweils ein Streifen von 3m von der nördlichen und südlichen Grenze darf nicht bebaut werden, ansonsten freie Wahl der Gebäudeposition.

was eben in unserem Fall ja nicht erlaubt ist, daher leider keine freie Wahl der Gebäudeposition.

Jana33 19.02.18 14:23
Ich werde den Nachbarn fragen, aber ich sehe da wenig Aussichten....für ihn ist das ja sehr riskant....wenn ich das nicht irgendwann wieder rausnehme , bleibt sein Grundstück belastet.....aber ich frage ihn.

Nordlys 19.02.18 14:26
Frage 1) Wenn man soweit nach hinten und bergab bauen will, wie wird man dann Abwasser los?
2) Was soll der Riesenvorgarten?
3) Vorschlag: Das Haus soweit es geht nach Südost. Damit viel viel Westsonne aufs Land kann. Karsten

Escroda 19.02.18 14:41
Jana33 schrieb:
...für ihn ist das ja sehr riskant...
Das Risiko läge nur darin, dass die Bebauungsplan-Änderung nicht rechtskräftig wird. Die Gebühren für die Rückabwicklung kannst Du ihm ja schon vorher bezahlen. Dann ist er nicht mehr auf Dich angewiesen.

11ant 19.02.18 15:56
Escroda schrieb:
Du fragst die Nachbarn, ob sie das zu viel an abstandsfläche bis zum Inkrafttreten der Bebauungsplan-Änderung auf ihr Grundstück übernehmen.
Wo/wie wird diese Übernahme denn eingetragen, wenn man in BY keine Baulast kennt ?
grundstückabstandsflächelandesbauordnungbebauungsplan