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ᐅ Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich


Erstellt am: 16.02.2018 10:47

Alex85 16.02.2018 18:31
Lieber 11ant, inwiefern soll denn die Ungültigkeit ees Bebauungsplan irgendwem in Sachen Beschleunigung dienlich sein? Totaler Stuss!

Hier wird exakt gar nichts passieren, bis der Bebauungsplan überarbeitet ist. Die Behörde liebt Rechtssicherheit, da wird keinerlei Genehmigung geschweige denn Abweichung erfolgen, wenn der Bebauungsplan gerade geändert wird.
Man wird froh sein dürfen, wenn es wirklich bei den 6 Monaten bliebe, das wär ja schon schnell!

11ant 16.02.2018 18:45
Alex85 schrieb:
inwiefern soll denn die Ungültigkeit ees Bebauungsplan irgendwem in Sachen Beschleunigung dienlich sein?
Einkassierter Bebauungsplan erzeugt §34-Zustand

Alex85 16.02.2018 18:48
Und dann schlagen alle jubelnd in die Hände und bekommen Genehmigungen nach Gusto?

11ant 16.02.2018 19:30
Alex85 schrieb:
und bekommen Genehmigungen nach Gusto?
Alex85 schrieb:
Totaler Stuss!
§34 bedeutet Einfügungsgebot statt bezeichnete Vorschrift - keineswegs Freibier für Alle oder Karneval in Knieritz an der Knatter.

Alex85 16.02.2018 19:32
Schon klar.
In der Praxis dürften einfach nur alle die Füße still halten, bis die Situation geklärt ist. Schneller wird dadurch jedenfalls nichts.

11ant 16.02.2018 20:04
Alex85 schrieb:
In der Praxis dürften einfach nur alle die Füße still halten, bis die Situation geklärt ist.
Ich verstehe es so, als gäbe es bereits Nachbargebäude - also auch Einfügungsmaßstäbe; nur leider auf der anderen Straßenseite (und da kommt dann ggf. der Fachanwalt ins Spiel, wenn die Gemeinde nicht von sich aus versteht, daß sie in diesem Sinne TH(T) der Nachbarn von Gegenüber als Maßstab auf TH(B) anwenden muß. Wenn sie schon ihre eigenen Abstandsvorschriften nicht richtig lesen können, ist dieser Nachhilfebedarf wahrscheinlich.