Haftung bei genehmigungsfreistellung

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Zuletzt aktualisiert 17.04.2025
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DaSch17

DaSch17

Wenn Du ganz sicher gehen willst, baust Du nicht im Freistellungsverfahren.

Wenn das aus Zeit- und/oder Kostengründen für Dich nicht in Frage kommt, bleibt Dir im Falle des Schadens immer noch der Rechtsweg gegen GU und Architekt.

Im Außenverhältnis bist Du aber erstmal in der Haftung.
 
E

Escroda

Der Bauherr, der Laie ist und sich darauf verlässt, dass beauftragte Fachleute nicht gegen den existierenden Bebauungsplan verstossen steht in der Verantwortung und der Profi nicht ?????????????
Selbstverständlich steht der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser in der Verantwortung. Und er haftet auch für seine Fehler.
Wie kann man den Ersteller, der Profi ist und Geld für die Aufgabenstellung bekommt in die Pflicht nehmen?
Durch Beauftragung. Übernimmt ein Architekt einen Auftrag, so hat er auch für die ordnungsgemäße und vorschriftenkonforme Erledigung zu sorgen. Für Versäumnisse und Schäden hat er gerade zu stehen. Wie in jeder Herde gibt es aber auch unter den Bauvorlageberechtigten schwarze Schafe, die bei Komplikationen abtauchen. Erst dann hast Du als Bauherr ein Problem - so wie es die Vorredner bereits ausgeführt haben.
Stelle mir aber die Frage wer bei Verstößen gegen Vorgaben haftet, das ist doch legitim, oder?
Ja. Lass' Dir eine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung des Unterzeichnenden geben. Dann ist die Haftung bei eindeutigen Planungsfehlern auch bei Insolvenz des GÜ oder Lottogewinn der verantwortlichen Person gesichert.
Ich kann nicht beurteilen ob dies dem Bebauungsplan entspricht oder nicht
Ein unabhängiger Baubetreuer schon. Wenn Du auf Sicherheit bedacht bist, kommst Du daran sowieso nicht vorbei.
denke der GÜ macht das ?
Denkst Du? Frag' mal. Viele machen keine Freisteller, gerade weil sie nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Für seriöse Planer ist Untertauchen nämlich keine reizvolle Alternative, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Wobei wir bei einem weiteren Sicherheitsaspekt sind: Augen auf, bei der GÜ Wahl. Sorgfältige Recherche spart schlaflose Nächte - aber ohne ein gewisses Grundvertrauen solltest Du kein Bauherr werden.
 
11ant

11ant

Wie ist nun die rechtliche Situation, wenn im Nachhinein festgestellt wird, z.B. durch einen Nachbarn oder eine Behörde das eine oder mehrere Positionen wie z.B. Dachneigung oder Abstandsfläche nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Ich als Laie kann nicht beurteilen ob der Eingabeplan in allen Punkten dem Bebauungsplan entspricht.
Insbesondere solche Späße wie die Vorschriftskonformität der mittleren Höhe einer Stützmauer einzuschätzen, sind in der Tat für einen Laien schwere Kost, insbesondere in Hanglagen oder mit ähnlichen "Bonus"komplikationen. Auch die Bebauungsplantreue bis in die exakte Dachsteinfarbe ist eine diffizile Angelegenheit. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann baue auch ein Durchschnittshaus lieber mit einem Architekten - faule Hunde gibt es überall, aber die meisten Architekten sind ihr Geld auch wert.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Wenn ich massive Stuetzmauer lese, klingeln bei mir die Alarmglocken. Habe hier schon so einige Probleme gelesen. Das klingt nach Hang, der meist unterschaetzt wird. Besonders von Bautraegern. Was sagt denn der Bebauungsplan zu Geländemodellierungen und oder Stuetzmauern?
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Insbesondere solche Späße wie die Vorschriftskonformität der mittleren Höhe einer Stützmauer einzuschätzen, sind in der Tat für einen Laien schwere Kost, insbesondere in Hanglagen oder mit ähnlichen "Bonus"komplikationen.
Damit haben oft sogenannte Architekten von Bautraegern auch Probleme.
 
Zuletzt aktualisiert 17.04.2025
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