Hallo zusammen,
ohne konkretes Projekt nur zur Klärung des Sachverhaltes ...
Nach Sächsischer Bauordnung gilt für Abstandsflächen bei Vorbauten folgendes:
Bezieht sich bei u.g. Szenario die Breite des Vorbaus im rechten Fall auf die Wandlänge L oder X?
Vielen Dank ;-)