Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?
>> Zum 1. Beitrag <<

A

apokolok

Bist du sicher, dass du seine Genehmigung für den Abriss auf deinem Grundstück brauchst?
Wem gehört der Stadl? Steht der komplett auf seinem Grundstück oder auch auf deinem. Warum soll man für den Abriss deines Hauses einen Bauantrag für den Stadl brauchen?
 
KingSong

KingSong

Der Stadl ist direkt an das Wohnhaus angebunden und diese Anbindung steht noch ca. 1m auf meinem Grundstück. Der Großteil des Stadl steht auf dem Nachbargrundstück und gehört dem zufolge dem Nachbarn. Einen Bauantrag bei Teilabriss brauche ich laut Bauamt für den verbleibenden Stadl, inkl. Statik.
 
11ant

11ant

Amt ist glaube ich schon die richtige Richtung, aber nicht unbedingt Dienstweg. Gibt es keinen Fraktionsvorsitzenden oder Landratskandidaten, den man für die abzuwehrende Gefahr begeistern kann ?
 
kaho674

kaho674

Tja, Vorsicht ist aber geboten. Am Ende kommen die auf die Idee, dass das Ding einsturzgefärdet ist und Du es soweit instand setzen musst, dass es nicht zusammenbricht und keine Gefahr mehr darstellt. Dann hast Du Kosten und darfst es vielleicht trotzdem nicht abreißen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben