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ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?


Erstellt am: 14.07.17 09:27

K
kaho674
16.07.17 11:30
Ich weiss das zwar nicht, aber warum willst Du es darauf anlegen? Euer Land hat doch genug Platz, oder? Auch wenn man den Nachbarn nicht mag, der neue Besitzer will sicher nicht gleich Streit mit dem Nachbarn haben und braucht die 64m2 vielleicht gar nicht. Eine saubere Trennung ist doch längst überfällig und führt nicht wieder zu den selben Problemen für die Kinder des zukünftigen Besitzers.
K
KingSong
16.07.17 11:36
Naja ganz so einfach ist es nicht, was erschwerend dazu kommt (ich aber nicht erwähnt hatte weil es wegen dem Abriss nichts zum Thema gewesen wäre) ist das die beiden Grundstücke direkt an einem Fluß liegen. Beide Grundstücke liegen komplett in HQ100 und es darf maximal die Fläche bebaut werden die schon bebaut ist. Sollten wir nur das Wohnhaus auf unserer Seite abreißen, müssen wir dann auf beiden Seiten die Abstandsflächen einhalten wodurch sich eine maximale Grundfläche von 80m² für unseren Teil ergeben würde. Da sind weitere 64m² auf der Nachbarseite (plus die Abstandsfläche ca. 30m² die man dann nicht mehr einhalten muss) schon relevant, und ja ich würde es gerne drauf anlegen und ein Allerwertesten sein in diesem Fall, schließlich versucht der Nachbar ja mit allen Mitteln zu verhindern das wir unser Grundstück verkauft kriegen!
K
kaho674
16.07.17 11:48
Verstehe. Also doch zu wenig Platz. Ja dann würde das sicher jeder machen.
Der Nachbar versucht ja vor allem, die Bebauung zu verhindern. Vermutlich will er keinen Schatten auf seinem Land oder lärmende Kinder oder was weiss ich, wovor der sich fürchtet.
K
kaho674
16.07.17 11:51
Ich würde vermutlich gar nix machen auf dem Land. Sobald die Rechtslage klar ist, kann doch der Käufer das Gebäude abreisen. Dann brauchst Du Dir den Kopf nicht zerbrechen über Kosten, Mauern die stehen bleiben müssen oder sonst was. Oder wolltest Du es selbst abreisen, um mehr Geld raus zu holen?
K
KingSong
16.07.17 12:05
Man könnte mit dem Abriss noch Geld verdienen, 500 Jahre alte Eichenbalken und Granitboden sind sehr begehrt bei historischen Baustoffhändlern.
E
Escroda
16.07.17 12:09
KingSong schrieb:
Es gibt keinerlei Grundbuchlasten
KingSong schrieb:
Im Grundbuch ist für unsere Flurnummer ein Wohnhaus + Nebengebäude eingetragen mit dem Hinweis eines Überbaus auf die andere Flurnummer (mit Angabe der überbauten m²).
Ich bin ja kein Anwalt und auch mit dem bayerischen Baurecht nicht so vertraut, aber ich denke, dass die Fakten und die Rechtslage nochmal sortiert werden müssen.
KingSong schrieb:
Weiß jemand wieviel von dem Schuppen erhalten bleiben muss, bei einem Neubau, damit die überbaute Fläche nicht wieder dem Nachbarn zufällt?
Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zum Neubau an gleicher Stelle. Da Du ja bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, der, anders als wir, (hoffentlich) alle Fakten kennt, sollte dieser alle weiteren Fragen klären.
grundstückebebautrechtslageanwalt