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ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?


Erstellt am: 14.07.17 09:27

kaho67414.07.17 14:47
apokolok schrieb:
Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
Nein, das abzureißende Gebäude ist an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut. D.h. es ist keine Bestätigung erforderlich. So würde ich es auch lesen. Die Frage ist, ist das Stadl verfahrensfrei? Immerhin fällt es lt. Statik ein, wenn das Hauptgebäude eingerissen wird.

(Man kommt sich vor, wie bei den Schildbürgern.)
KingSong14.07.17 14:48
apokolok schrieb:
Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

So nochmal genau nachgelesen, der Stadl ist nach Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO kein Verfahrensfreies Gebäude und damit gilt dieser Satz leider nicht.

Ich komme mir schon lange vor wie bei den Schildbürgern.....
Escroda14.07.17 14:50
KingSong schrieb:
Es gibt keinerlei Grundbuchlasten

Sehr merkwürdig und, wie gesagt, in NRW nicht zulässig. Ich würde zuerst bei der Baugenehmigungsbehörde Akteneinsicht nehmen, evt. die Sachbearbeiter um ihre Einschätzung bitten und ggf. dann erst zum Anwalt gehen.
kaho67414.07.17 14:51
Ich würde ja doch zu dem Feuerchen raten... 😉.
toxicmolotof14.07.17 16:40
Kaho674s Beitrag ist selbstverständlich satirisch gemeint.

Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.
saar2and14.07.17 16:49
toxicmolotow schrieb:
Kaho674s Beitrag ist selbstverständlich satirisch gemeint.

Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.

Natürlich komplett Satire [emoji3]
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