ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?
Erstellt am: 14.07.17 09:27
KingSong14.07.17 09:42
Ja, eine Auflage des Denkmalschutzes ist das nur abgerissen werden darf wenn danach das Grundstück wieder mit einem Wohnhaus bebaut wird. Dies kann ich aber nicht sicherstellen da ich das Grundstück einfach nur verkaufen will.
kaho67414.07.17 09:43
Hast Du mal einen Statiker konkret gefragt?
KingSong14.07.17 09:44
Ja habe ich, um den Stadl statisch zu retten müsste man daran arbeiten was der Eigentümer nicht zulässt.
kaho67414.07.17 09:44
Kannst Du das Grundstück vielleicht an die andere Partei verkaufen?
Nordlys14.07.17 09:45
Das kannst du sicher stellen via Baubindung sagen wir 36 Monate plus Rückauflassung im Verkaufsvertrag. Gemeinden verkaufen ständig so. Karsten
kaho67414.07.17 09:47
Nordlys schrieb:
Das kannst du sicher stellen via Baubindung sagen wir 36 Monate plus Rückauflassung im Verkaufsvertrag. Gemeinden verkaufen ständig so. KarstenWer kauft das denn? Niemand mit dem Querkopf am Hals.Ähnliche Themen