Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?
>> Zum 1. Beitrag <<

kaho674

kaho674

Die Frage, die ich mir stelle, warum ist die Gemeinde nicht an einem Teilabriss interessiert? Schließlich wäre dann wenigstens der größere Teil schon mal weg. Selbst wenn danach nur Wiese dort wäre, sähe es erstmal besser aus. Wieso sind die da so bockig?
 
Nordlys

Nordlys

Ja, was soll sie sonst tun? Und eine Teilabrissverfügung ist sinnlos, dann Verfügung schon Totalabriss, wegen Gefahrenabwehr. Und das gibt Stress mitm Nachbarn, wenn der alles so lassen will. Widerspruch, ggf. Klage, Gutachten.....
 
KingSong

KingSong

Das wäre mir egal, er klagt ja dann gegen das Bauamt und die Verfügung, nicht gegen mich. Und jeder vernünftige Gutachter wird sofort die Einsturzgefahr bestätigen. Mir ist lieber es zieht sich zeitlich als das ich ein leben lang auf einem Grundstück sitze das man nicht verwerten kann.
 
kaho674

kaho674

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das es da nicht einen Weg gibt. Ein pfiffiger Anwalt weiß vielleicht was. Wenn man die Sache logisch betrachtet, ist die Sanierung unwirtschaftlich. Gebäude und Land werden unnutzbar, wenn die Gemeinde dem Teil-Abriss nicht zustimmt. Das käme einer Enteignung gleich....
 
kaho674

kaho674

Ab davon, wenn man Einsturzgefahr meldet - egal wer, müssen die sich das ja ansehen. Ist ja eine Gefahr! Wenn da Kinder spielen ect. - das geht ja gar nicht.
Wenn die vor Ort sind, würde ich sofort Abriss anbieten und dann mal sehen, was die selbst meinen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben