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ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?


Erstellt am: 14.07.17 09:27

KingSong14.07.17 09:27
Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.

- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?

greetz
Nordlys14.07.17 09:32
Du redest bitte über den fall mit dem örtlichen Ordnungsamt, oder örtlichen Bauamt, je nachdem, wie Deine Gemeinde aufgestellt ist, in kleinen Verwaltungen oft zusammengefasst. Schilderst den Fall, und sagst, was Du planst....anschieben müssen die das. Karsten
KingSong14.07.17 09:36
Sollte ich mich vorher anwaltlich beraten lassen? Ich habe die Befürchtung daß das Bauamt nein sagt wegen der besseren Verkaufsmöglichkeit nach dem Abriss.
Nordlys14.07.17 09:37
Warum sollten sie? Sie wollen doch sicher, das der Schandfleck im Ort verschwindet. K.
KingSong14.07.17 09:40
Dessen bin ich mir eben nicht so sicher....wir haben schon einmal wegen Abriss angefragt, ein Abriss im gesamten wäre ohne Bauantrag möglich, aber eben nur mit Zustimmung des anderen Eigentümers.
kaho67414.07.17 09:41
KingSong schrieb:
Sollte ich mich vorher anwaltlich beraten lassen? Ich habe die Befürchtung daß das Bauamt nein sagt wegen der besseren Verkaufsmöglichkeit nach dem Abriss.
Ist eine Bebauung denn unerwünscht seitens der Gemeinde?
grundstückbauantragverfügungbauamt