Wertes Forum,
meine Frau und ich haben kürzlich ein Grundstück erworben mit abrissbedürftigem Haus. Wir wollen unseren Traum von einem neugebauten Haus erfüllen. Wir haben vor dem Kauf die üblichen Sachen geprüft:
Nach nun erster Absprache mit einer Baufirma und ersten Planungen für den Neubau fiel dem Architekt beim Vorbeigehen auf, dass die Garage des Nachbarn direkt an der Grenze gebaut ist (erstmal kein Problem), aber deutlich über 3m hoch ist. Wir haben gemessen: 3,5m. Zulässig sind laut Landesbauordnung nur 3m.
Nunja, uns stört es nicht, aber die Bauaufsicht könnte wohl an dieser Stelle den Bauantrag für den Neubau nicht genehmigen, da aufgrund der Höhe der Nachbargarage nun ein Grenzabstand von 6m eingehalten werden müsste. Das würde unser schmales Grundstück wertlos machen und wäre für uns keine Option. Der Abrissbedürftige Altbestand liegt im Abstand von 3m zur Grenze.
Die Nachbargarage wurde so wohl nie genehmigt und wie bereits erwähnt, liegen keine Baulasten oder Absprachen vor. Optisch fällt es beim Vorbeigehen wohl deutlich auf, dass die Garage über 3m ist, da sie direkt am Haus des Nachbarn anschließt.
Wie schätzt ihr die Situation ein? Habt ihr Erfahrungswerte?
Ich möchte einfach nur in Ruhe das Hausprojekt verwirklichen und möglichst wenig Reibung irgendwo haben.
Wenn der Bauantrag aufgrund der Garage abgelehnt wird, muss die Bauaufsicht nicht theoretisch den Abriss oder eine "Korrektur" der Garage beim Nachbarn einfordern? Mit einer gewissen Frist?
Vielen Dank für eure Einschätzungen
meine Frau und ich haben kürzlich ein Grundstück erworben mit abrissbedürftigem Haus. Wir wollen unseren Traum von einem neugebauten Haus erfüllen. Wir haben vor dem Kauf die üblichen Sachen geprüft:
- Keine Altlasten im Grundbuch
- Keine eingetragenen Baulasten
- Keine dokumentierten Absprachen mit den Nachbarn
- Kein Bombenabwurfgebiet
- Kein vergessener Öltank im Boden
- Bebauungsplan im Einklang mit unserem geplanten Haustyp und keine unüblichen Einschränkungen
Nach nun erster Absprache mit einer Baufirma und ersten Planungen für den Neubau fiel dem Architekt beim Vorbeigehen auf, dass die Garage des Nachbarn direkt an der Grenze gebaut ist (erstmal kein Problem), aber deutlich über 3m hoch ist. Wir haben gemessen: 3,5m. Zulässig sind laut Landesbauordnung nur 3m.
Nunja, uns stört es nicht, aber die Bauaufsicht könnte wohl an dieser Stelle den Bauantrag für den Neubau nicht genehmigen, da aufgrund der Höhe der Nachbargarage nun ein Grenzabstand von 6m eingehalten werden müsste. Das würde unser schmales Grundstück wertlos machen und wäre für uns keine Option. Der Abrissbedürftige Altbestand liegt im Abstand von 3m zur Grenze.
Die Nachbargarage wurde so wohl nie genehmigt und wie bereits erwähnt, liegen keine Baulasten oder Absprachen vor. Optisch fällt es beim Vorbeigehen wohl deutlich auf, dass die Garage über 3m ist, da sie direkt am Haus des Nachbarn anschließt.
Wie schätzt ihr die Situation ein? Habt ihr Erfahrungswerte?
Ich möchte einfach nur in Ruhe das Hausprojekt verwirklichen und möglichst wenig Reibung irgendwo haben.
Wenn der Bauantrag aufgrund der Garage abgelehnt wird, muss die Bauaufsicht nicht theoretisch den Abriss oder eine "Korrektur" der Garage beim Nachbarn einfordern? Mit einer gewissen Frist?
Vielen Dank für eure Einschätzungen
W
W.Heisenberg09.04.24 19:30Danke für euren Input.
Der Bebauungsplan ist bekannt. Da ist auch die Garagen eingezeichnet - so wie andere Garagen auch. Bis 3m mittlere Wandhöhe sind diese auch mit Grenzbebauung ohne weiteres zulässig. "Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut "
Grundstück ist bisher noch nicht vermessen. Es war ein Kauf innerhalb der Familie und der Plausi-Check mit der Flurkarte vom Katasteramt hat die Größe bestätigt.
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht. Möchte ungern schlafende Hunde wecken. Dazu stört mich die Höhenüberschreitung auch nicht, so lange mein Bauvorhaben genehmigt wird.
Der Bebauungsplan ist bekannt. Da ist auch die Garagen eingezeichnet - so wie andere Garagen auch. Bis 3m mittlere Wandhöhe sind diese auch mit Grenzbebauung ohne weiteres zulässig. "Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut "
Grundstück ist bisher noch nicht vermessen. Es war ein Kauf innerhalb der Familie und der Plausi-Check mit der Flurkarte vom Katasteramt hat die Größe bestätigt.
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht. Möchte ungern schlafende Hunde wecken. Dazu stört mich die Höhenüberschreitung auch nicht, so lange mein Bauvorhaben genehmigt wird.
Der Vermesser wird das Thema sicher ansprechen. Aktuell ist es ja für niemanden ein Thema. Und gerade Abstände und Grenzbebauung sind ja absolute Basics bei Bauanträgen. Halber Meter ist nicht wenig und optisch fällt es auf.
W
W.Heisenberg10.04.24 08:51schubert79 schrieb:
Der Vermesser wird das Thema sicher ansprechen. Aktuell ist es ja für niemanden ein Thema. Und gerade Abstände und Grenzbebauung sind ja absolute Basics bei Bauanträgen. Halber Meter ist nicht wenig und optisch fällt es auf.Ja, es könnte auffallen. Spätestens wenn das alte Haus abgerissen wird und die Baumarbeiten passieren. Auf unserer Grundstücksseite wird die Höhe der Garage noch von einer Hecke kaschiert.
Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen? Schließlich können wir ja nichts dafür, wenn der Nachbar ohne Genehmigung die Garage zu hoch baut.
H
hanghaus202310.04.24 09:34Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.
Ist die Garage 50 cm höher oder ist es die Einfahrt auch?
Wollt Ihr die Garage auch so hoch setzen?
Ist die Garage 50 cm höher oder ist es die Einfahrt auch?
Wollt Ihr die Garage auch so hoch setzen?
W
W.Heisenberg10.04.24 09:46Ja, wir planen alles gem. Bebauungsplan.
Die Einfahrt ist wohl nahezu auf Null-Ebene. Also es ist die Wandhöhe die wohl einen halben Meter zu hoch ist. Wir planen keine Garage auf der Seite des Grundstücks. Auf der anderen Seite eventuell irgendwann mal.
Die Einfahrt ist wohl nahezu auf Null-Ebene. Also es ist die Wandhöhe die wohl einen halben Meter zu hoch ist. Wir planen keine Garage auf der Seite des Grundstücks. Auf der anderen Seite eventuell irgendwann mal.
H
hanghaus202310.04.24 10:26Die Garage war ja nun schon da als Du gekauft hast. Dann freue Dich an Deinem Hausbau und ich wünsche Dir eine gutes Miteinander mit der Nachbarschaft. Ich habe damals alle Nachbarn vor beginn der Bauarbeiten besucht und mich vorgestellt. Dabei etwas geplaudert und dann auch gleich mal über die Baugrundverhältnisse geredet. Bei uns war z.B. eine weisse Wanne vorgeschrieben, da will man ja wissen was einem bevorsteht. Die Informationen haben viel geholfen bei unserer Planung.
Ist Dein Grundstück eben?
Ist Dein Grundstück eben?
Ähnliche Themen