Wertes Forum,
meine Frau und ich haben kürzlich ein Grundstück erworben mit abrissbedürftigem Haus. Wir wollen unseren Traum von einem neugebauten Haus erfüllen. Wir haben vor dem Kauf die üblichen Sachen geprüft:
Nach nun erster Absprache mit einer Baufirma und ersten Planungen für den Neubau fiel dem Architekt beim Vorbeigehen auf, dass die Garage des Nachbarn direkt an der Grenze gebaut ist (erstmal kein Problem), aber deutlich über 3m hoch ist. Wir haben gemessen: 3,5m. Zulässig sind laut Landesbauordnung nur 3m.
Nunja, uns stört es nicht, aber die Bauaufsicht könnte wohl an dieser Stelle den Bauantrag für den Neubau nicht genehmigen, da aufgrund der Höhe der Nachbargarage nun ein Grenzabstand von 6m eingehalten werden müsste. Das würde unser schmales Grundstück wertlos machen und wäre für uns keine Option. Der Abrissbedürftige Altbestand liegt im Abstand von 3m zur Grenze.
Die Nachbargarage wurde so wohl nie genehmigt und wie bereits erwähnt, liegen keine Baulasten oder Absprachen vor. Optisch fällt es beim Vorbeigehen wohl deutlich auf, dass die Garage über 3m ist, da sie direkt am Haus des Nachbarn anschließt.
Wie schätzt ihr die Situation ein? Habt ihr Erfahrungswerte?
Ich möchte einfach nur in Ruhe das Hausprojekt verwirklichen und möglichst wenig Reibung irgendwo haben.
Wenn der Bauantrag aufgrund der Garage abgelehnt wird, muss die Bauaufsicht nicht theoretisch den Abriss oder eine "Korrektur" der Garage beim Nachbarn einfordern? Mit einer gewissen Frist?
Vielen Dank für eure Einschätzungen
meine Frau und ich haben kürzlich ein Grundstück erworben mit abrissbedürftigem Haus. Wir wollen unseren Traum von einem neugebauten Haus erfüllen. Wir haben vor dem Kauf die üblichen Sachen geprüft:
- Keine Altlasten im Grundbuch
- Keine eingetragenen Baulasten
- Keine dokumentierten Absprachen mit den Nachbarn
- Kein Bombenabwurfgebiet
- Kein vergessener Öltank im Boden
- Bebauungsplan im Einklang mit unserem geplanten Haustyp und keine unüblichen Einschränkungen
Nach nun erster Absprache mit einer Baufirma und ersten Planungen für den Neubau fiel dem Architekt beim Vorbeigehen auf, dass die Garage des Nachbarn direkt an der Grenze gebaut ist (erstmal kein Problem), aber deutlich über 3m hoch ist. Wir haben gemessen: 3,5m. Zulässig sind laut Landesbauordnung nur 3m.
Nunja, uns stört es nicht, aber die Bauaufsicht könnte wohl an dieser Stelle den Bauantrag für den Neubau nicht genehmigen, da aufgrund der Höhe der Nachbargarage nun ein Grenzabstand von 6m eingehalten werden müsste. Das würde unser schmales Grundstück wertlos machen und wäre für uns keine Option. Der Abrissbedürftige Altbestand liegt im Abstand von 3m zur Grenze.
Die Nachbargarage wurde so wohl nie genehmigt und wie bereits erwähnt, liegen keine Baulasten oder Absprachen vor. Optisch fällt es beim Vorbeigehen wohl deutlich auf, dass die Garage über 3m ist, da sie direkt am Haus des Nachbarn anschließt.
Wie schätzt ihr die Situation ein? Habt ihr Erfahrungswerte?
Ich möchte einfach nur in Ruhe das Hausprojekt verwirklichen und möglichst wenig Reibung irgendwo haben.
Wenn der Bauantrag aufgrund der Garage abgelehnt wird, muss die Bauaufsicht nicht theoretisch den Abriss oder eine "Korrektur" der Garage beim Nachbarn einfordern? Mit einer gewissen Frist?
Vielen Dank für eure Einschätzungen
W
W.Heisenberg10.04.24 14:03Mit den Nachbarn werden wir selbstverständlich sprechen. Ab und zu fährt jemand vom Bauamt wohl vorbei - manches liegt ja sogar auf dem Arbeitsweg.
Den Bauantrag werden wir auf jeden Fall frühzeitig stellen.
Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.
Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf und ohne Baulasten gilt prinzipiell der Bebauungsplan und die Landesbauordnung.
Den Bauantrag werden wir auf jeden Fall frühzeitig stellen.
Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.
Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darf und ohne Baulasten gilt prinzipiell der Bebauungsplan und die Landesbauordnung.
W.Heisenberg schrieb:
Bisher ist hier wohl der Konsens, dass mir dadurch kann Nachteil entstehen darfDarauf würde ich mich nicht verlassen, denn…W.Heisenberg schrieb:
Mir ging es hier vor allem und Einschätzungen und Erfahrungen der Leute hier, inwieweit sich die Nachbargarage an Grenze mit 3,5m Höhe negativ auf den Bauantrag auswirken könnte.…keiner von denen, die Dir hier geantwortet haben, haben selbst die gleiche Situation gehabt.W.Heisenberg schrieb:
Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen?W.Heisenberg schrieb:
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht.Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.hanghaus2023 schrieb:
Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.ypg schrieb:
Da drehen wir uns aber im Kreis: Gewissheit bekommst Du nicht, wenn Du kaufst und den Bauantrag stellst. Gewissheit hast Du erst, wenn der genehmigt wird oder Du mal vorsprichst.
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.
Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.
Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.
W
W.Heisenberg11.04.24 09:31K a t j a schrieb:
Das Grundstück ist bereits gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Von daher hilft freundlich fragen jetzt wenig.
Das Problem ist vermutlich eher, dass ein Architekt/ Zeichnungsberechtigter mit dem Wissen um eine theoretische Abstandspflicht bewusst gegen die Landesbauordnung verstoßen würde. Bleibt die Frage, wie man dieses "Vergehen" bewertet und ob das einer mitmacht.
Wenn man es genau nimmt, müsste der Bauantrag vermutlich mit der Info des Nachbar-Schwarzbaus inkl. Rückbau ans Bauamt gestellt werden. Das führt genau dazu, was der TE nicht wollte. Riesen Tamtam.
Von daher bleibe ich dabei. Einfach Bauantrag stellen und so tun, als wüsste man von nix. Ansonsten auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen mit Nachbarschaftsstreit. Das wird vermutlich hässlicher und teurer, als wenn man Summe x für eine eventuelle Strafe zurück legt.Wieso würde es in meinem Fall teurer werden? Das Bauamt müsste die Sache ja mit dem Nachbarn klären.
Ich hätte doch lediglich den Ärger mit dem zeitlichen Verzug, oder?
Was meinst du genau mit Strafe? Strafe für wen?
H
hanghaus202311.04.24 10:06ypg schrieb:
so einfach ist das nicht. Es gibt halt auch die Landesbauordnung.Ich kenne die Landesbauordnung nicht. Warum sollte die Garage eine Abstandsfläche auslösen?
Da der TE eh an die Garage nicht anbauen will ist das doch mMn egal.
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