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ᐅ Ab welcher Steigung ist ein Keller sinnvoll?


Erstellt am: 30.11.19 08:54

BiffBiff30.11.19 11:41
Ich persönlich würde auf einen Keller verzichten und ein Split-Level-Haus bauen.
ypg30.11.19 14:37
Wir reden hier nicht von einem zusätzlichen Geschoss, sondern um ein OG, welches zum UG wird.
11ant30.11.19 17:00
Grundsätzlich würde ich die Keller-Frage nicht an der Topographie des Gesamtgrundstückes ausrichten, sondern mir die Verhältnisse im Baufenster oder noch spezieller im Bereich der tatsächlich gewünschten Grundfläche anschauen.

Eines meiner regelmäßigen Lesern schon bekannten Mantren ist, daß etwa 20 cm Höhenunterschied sich in etwa 10 % Kellerpreis übersetzen - und zwar in dem Sinne, daß ein gebauter Keller und ein benötigter, aber gescheuter (und dann mit Geländemodellierung, Hangabstützung etc. tralala eher als Pyrrhussieg vermiedener) Keller sich im (auch kostenmäßigen) Aufwand praktisch nichts nehmen. Die besagten 20 cm = 10 % meinen, daß man bei 2 m Höhenunterschied (im relevanten Bereich, s.o.) praktisch immer einen Keller bezahlt - egal, ob man sich für einen realisierten oder für einen mit irgendwelchem ersatzweisen Geländegewürge "vermiedenen" Keller entscheidet. Wenn der Höhenunterschied so hoch ist wie die lichte Höhe eines Nutzkellers, dann kostet der Keller - gehupft wie gesprungen. Bei 80 cm Höhenunterschied ist man im Rechenbeispiel bei 40 % Kellerkosten, die dann in Geländearbeiten fließen.
BiffBiff schrieb:

Ich persönlich würde auf einen Keller verzichten und ein Split-Level-Haus bauen.
Ein Split Level ist - wenn es rein nach dem Gelände geht - bei etwa 140 bis 150 cm Höhenunterschied im relevanten Bereich optimal; aber persönliche Vorlieben reden natürlich auch mit, da sich Split Level tendenziell besser mit relativ offenen Grundrissen verträgt. Weit verbreitet ist hierbei die Irrvorstellung, "zwanghaft" an einen Versatz von einer halben Geschosshöhe und/oder eine etwa hälftige "Aufteilung" der Geschoßteilflächen zu denken.
goalkeeper schrieb:

Da fragst du das falsche Forum. Die würden dir hier auch bei einer Steigung von 0,5 Grad zum Keller raten.
Ich verkneife mir mal das Ohrenlangziehen, das Du eigentlich für diesen mindestens provokanten bis dreisten Spruch verdient hättest und frage stattdessen: ob Du uns wohl daran teilhaben lassen magst, welches Forum Deines Erachtens Bodenplattenhäuser jubelnder beklatscht.
Kuota8830.11.19 17:26
11ant schrieb:

Grundsätzlich würde ich die Keller-Frage nicht an der Topographie des Gesamtgrundstückes ausrichten, sondern mir die Verhältnisse im Baufenster oder noch spezieller im Bereich der tatsächlich gewünschten Grundfläche anschauen.

Eines meiner regelmäßigen Lesern schon bekannten Mantren ist, daß etwa 20 cm Höhenunterschied sich in etwa 10 % Kellerpreis übersetzen - und zwar in dem Sinne, daß ein gebauter Keller und ein benötigter, aber gescheuter (und dann mit Geländemodellierung, Hangabstützung etc. tralala eher als Pyrrhussieg vermiedener) Keller sich im (auch kostenmäßigen) Aufwand praktisch nichts nehmen. Die besagten 20 cm = 10 % meinen, daß man bei 2 m Höhenunterschied (im relevanten Bereich, s.o.) praktisch immer einen Keller bezahlt - egal, ob man sich für einen realisierten oder für einen mit irgendwelchem ersatzweisen Geländegewürge "vermiedenen" Keller entscheidet. Wenn der Höhenunterschied so hoch ist wie die lichte Höhe eines Nutzkellers, dann kostet der Keller - gehupft wie gesprungen. Bei 80 cm Höhenunterschied ist man im Rechenbeispiel bei 40 % Kellerkosten, die dann in Geländearbeiten fließen.

So in der Art war auch die Aussage unseres Planers. Also dass es sicher etwas teurer kommen könnte, aber nicht so gravierend wie vermutet, vor allem wenn man Eigenleistung (Böden, Malern, Perimeterdämmung) reinsteckt). Außerdem können wir das mit 150qm geplante Haus mit zwei Vollgeschossen so etwa 15qm kleiner planen, da der Hauswirtschaftsraum im EG wegfällt und somit in den Keller wandern könnte.

Uns fehlt leider komplett das Vorstellungsvermögen für das Gelände, aber das wird sich mit einer baldigen gemeinsamen Begehung sicher ändern.

Mauern dürfen laut Bebauungsplan auf jeden Fall nur in Höhe von 20cm über der Verkehrsfläche und zu den Nachbarn seitlich überhaupt nicht angelegt werden (hier sind Böschungen 1:1,5 zu errichten).

Es bleibt durchaus spannend, ob Keller oder nicht.
Kuota8830.11.19 18:32
Gerade kam mir noch eine wirklich sinnvolle Idee den Keller nutzen zu können: Eine integrierte Doppelgarage. Ob das nun günstiger kommt wie eine separate Garage oder baulich überhaupt möglich ist...gute Frage. Habt ihr da Erfahrungen? Die Einfahrt läge dann auch tiefer wie die Straße, also bergab....muss man mal verfolgen dem Gedanken.
ypg30.11.19 22:54
Kuota88 schrieb:

Gerade kam mir noch eine wirklich sinnvolle Idee den Keller nutzen zu können:

Verhältnismäßig zu teuer wegen der Energieeinsparverordnung.
kellerhöhenunterschiedsplit