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ᐅ 2 Doppelhaushälften davon eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung


Erstellt am: 03.03.19 16:31

Enkelkinder04.03.19 10:27
Danke für eure Info.Aber generell wäre es nicht unmöglich so zu bauen wenn der Bebauungsplan es zuließe.Es muss erst mal ein passendes Grundstück gefunden werden.Ich denke dies sollte für uns alle ca.1000 qm haben,sodass alle auch einen kleinen Garten und Garagen darauf passen.
ypg04.03.19 11:38
Enkelkinder schrieb:
Danke für eure Info.Aber generell wäre es nicht unmöglich so zu bauen wenn der Bebauungsplan es zuließe.Es muss erst mal ein passendes Grundstück gefunden werden.Ich denke dies sollte für uns alle ca.1000 qm haben,sodass alle auch einen kleinen Garten und Garagen darauf passen.

Ich würde mich an Eurer Stelle nicht zu sehr darauf festlegen, wenn es bei Euch nicht gerade Bauland in Hülle und Fülle gibt. Ich hab mir sagen lassen, dass Grundstücke nicht nachwachsen 😉
In Neubaugebieten ist es oft so geregelt, dass Einfamilienhaus-Bauplätze mit einer Wohneinheit bebaut werden dürfen und/oder mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (2WE).
Ausgewiesene DH-Bauplätze dürfen dort dann auch oft nur mit diesen 2WE, also 2 DH-Hälften bebaut werden.
Anders verhält es sich bei Baulücken.
Mit Glück bekommt man ein Grundstück, wo einiges erlaubt ist. Im aktuellen Fall wurde hier ja gerade vor wenigen Wochen ein 4-Familien-Haus diskutiert... dort wären auch drei Wohneinheiten machbar.
11ant04.03.19 11:38
Enkelkinder schrieb:
ob eine Einliegerwohnung in eine Doppelhaushälfte gebaut werden kann und in der Anderen nicht
Die Zahl der Wohneinheiten kann im Bebauungsplan begrenzt sein, die bauform "Doppelhaus" an sich zwingt weder zu zusammengerechnet nur einem "Doppel" an Wohneinheiten, noch zu irgendwelcher Gleichheit der beiden Hälften (außer gelegentlich, daß der Bebauungsplan z.B. gleiche "Profile" / Dachneigungen / Traufhöhen o. dergl. vorschreibt).
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ypg04.03.19 11:45
11ant schrieb:
... die bauform "Doppelhaus" an sich zwingt weder zu zusammengerechnet nur einem "Doppel" an Wohneinheiten, noch zu irgendwelcher Gleichheit der beiden Hälften (außer gelegentlich, daß der Bebauungsplan z.B. gleiche "Profile" / Dachneigungen / Traufhöhen o. dergl. vorschreibt).

.... sondern nur zur geschlossenen Bauweise beider Einheiten 😉
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