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ᐅ §19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche


Erstellt am: 28.01.18 16:24

Chriscross29.01.18 14:34
Stimmt, steht in den meisten Mietverträgen mit unter Wohnfläche (anteilig). An so etwas denkt man aber in solch einem fall nicht.

Danke für die Info.
Chriscross29.01.18 20:08
Bitte entschuldigt meine Unwissenheit aber ich muss noch mal Fragen was genau "...Wasser- und Luftdurchlässige Ausführungen..." bedeutet.

Jeder im Baugebiet legt Standard Betonsteine.

Vielen Dank für eure Unterstützung.
Nordlys29.01.18 20:17
Machen sie hier auch, und keinen schert es.
Konform zum B Plan wäre aber Kies, Splitt, Granitbruch, Ostseekiesel, Rheinkiesel o.Ä. Wir haben Granitbruch genommen. Ist hübsch und günstig für Auffahrt. Und fährt sich schön fest.
ypg29.01.18 20:27
Es gibt auch wasserdurchlässige Betonsteine bzw Steine, die wie Beton aussehen.
Beton selbst versiegelt, das Wasser muss einfach abfließen können.

Wasser fließt, ein Bad wird verfliest.... wollt ich immer mal schreiben [emoji2]
Chriscross29.01.18 20:44
Bei einem namhaften Baumarkt gibt es sogenanntes "Pflaster Beton Drain" sieht aus wie normales Betonpflaster mit der Beschreibung:

"Das Drain-Pflaster verbindet Ästhetik und Umweltbewusstsein auf besondere Weise. Die edlen, widerstandsfähigen Oberflächen stehen in den verschiedenen Varianten zur Wahl. Darunter verbringt sich der Wasser- wie luftdurchlässige Kernbeton. Durch die mit angeformten 5 mm Abstandhalter geschaffenen Fugen nimmt er das Oberflächenwasser auf. Über das feingliedrige Kapillarsystem verteilt sich das Wasser dort, um gleichmäßig in den Oberbau abzufließen."

Fällt das auch unter der im Bebauungsplan geforderten Versiegelung?
betonsteinegranitbruchpflaster