Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht

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V

Voki1

"pacta sunt servanda" = Verträge sind einzuhalten. Das gilt übrigens auch dann, wenn man etwas für sich Ungünstiges vereinbart.

Laut Hausverkäufer oder Vermittler vom Anbieter könnten wir raus aus dem Vertrag wenn wir bis zum des im Vertrag festgestelltes Datum kein Grundstück finden. Allerdings wollte er nicht in dem Vertrag " Vorbehalt Grundstück" haben. Stattdessen steht "Vorbehalt Finanzierung"drin in dem Vertrag.
Hier wird es dann auch schon kribbelig. Ohne jetzt den erhobene Finger zu strapazieren: warum unterschreibt man einen solchen Vertrag, wenn die eigentliche Vereinbarung da nicht drin stehen soll und stattdessen eine andere Vereinbarung aufgeschrieben werden soll? Allein die Diskussion über die Änderung der Formulierung hätte Euch theoretisch direkt "ins Gesicht springen" müssen. Nun denn, vereinbart worden ist im Vertrag damit wohl der Finanzierungsvorbehalt.

Wenn es sich so zugetragen hat, wie Du das hier geschildert hast, dann muss es hierfür von Dir auch belastbar vorgetragen werden. Vermutlich werden Verkäufer UND Vermittler hier das genaue Gegenteil behaupten, was blöde werden könnte, wenn Du Deine Darstellung nicht beweisen kannst.

Der Verkäufer meinte damals es ist so üblich in der Branche.
Das stimmt auch so. Er meint aber auch nur den Finanzierungsvorbehalt, auch wenn er es ums Eck anders erläutert hat.

Der Punkt ist, wir hatten kein Grundstück unsere Wahl gefunden (nach 6 Monaten Suche).
Darf ich fragen, warum man dann einen Werkvertrag über die Erstellung eines Wohnhauses abschließt? Ist Euch irgendeine Art "Schnäppchenpreis" angeboten worden oder ist spürbarer Druck zum Abschluss dieses Vertrages ausgeübt worden? Wie hat sich das abgespielt?

Die Zentrale vom Anbieter hat uns vorgeworfen wir versuchen der Verkäufer als Lügner darzustellen.
Nachvollziehbar.

Sie meinten er kann nicht gesagt haben, dass wir so einfach aus dem Vertrag rauskommen falls wir kein Grundstück bis zum gesagten Datum finden.
Naja, wenn der Vermittler einen Vertrag abschließen kann, dann mag schon so manche "Vereinbarung" mündlich bestätigt worden sein, welche schriftlich irgendwie nicht mehr aufzufinden ist und welche später bestritten worden ist. Das ist sogar relativ häufig der Fall.

Sie bestehen auf ihre Entschädigung von 20000 Euro!. Außerdem meinten sie, falls wir in Zukunft mit denen bauen möchten, dann wird uns die 20000 Euro gutgeschrieben.
Kann ich irgendwie sogar verstehen. Ist natürlich irgendwie auch abhängig von den Aufwendungen und Anstrengungen, die der Auftragnehmer nun schon deckeln musste. Den zweiten Satz mit der Gutschrift finde ich nett formuliert, zumal es vermutlich bei der Durchsetzung von Satz 1 keine Situation geben würde, welche zu Satz 2 führen mag. Jedenfalls dürfte sich das wechselseitige Vertrauen vermutlich nicht mehr so wieder herstellen lassen, dass es zu einer solchen Vertragskonstellation noch kommen dürfte.

Daher sollte man immer sehr genau prüfen (lassen), was man unterschreibt. Hier wird nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.
DAS würde ich jedenfalls sofort so unterschreiben. Satz 1 gilt IMMER und Satz 2 hier jedenfalls auch, mit recht zügiger Umsetzungsempfehlung. Selbst nichts mehr schreiben und auch nicht mehr telefonieren. Direkt zum Anwalt und gleich vernünftig entgegentreten. Hier ist schon häufig die Einschaltung eines Rechtsanwalts der Schlüssel zur Einigung.
 
S

Schiffinho

Ganz ehrlich: Sprecht mit Eurer Bank, fragt eine Finanzierung ohne Grundstück bei denen an und lass Euch schriftlich geben, dass es dafür keine Finanzierung gibt - Problem gelöst
 
D

Dindin

Falls die Hausbaufirma jedoch eigene Finanzierer besitzt oder mit bestimmten Zusammenarbeitet könnte die Firma argumentieren, dass wenn ihr bei der Hausbank keine Finanzierung bekommt ihr eben mit dem Hauseigenen Finanzierer finanziert.
 
V

Voki1

Lasst Euch nicht zu abenteuerlichen Argumentationsversuchen hinreißen, sondern bleibt bei der Wahrheit (die Ihr vermutlich dort schon mehrfach erläutert habt). Ab zum Anwalt und schauen, was aus der Angelegenheit wird. Sich jetzt in Ausreden und Argumentationsversuchen zu versteigen wird entlarvt und Euch unmittelbar unglaubwürdig machen. Eure Chancen, einen etwaigen Prozess zu gewinnen, gehen damit gegen Null.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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