Mehr Kredit aufnehmen oder verkaufen?

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B

Bauen2015RLP

Danke für Euren Input, da sind gute Ansätze dabei!

Der Gedanke, der mir bei einem möglichen Wohnungsverkauf durch den Kopf geht: Die restlichen Schulden (70.000 im schlimmsten Fall da mit Puffer kalkuliert) sind mit normaler Tilgung und dank 1-2 Sondertilgungen, die wir aufgrund einer sicheren Zuwendung tätigen können, in 7-10 Jahren bezahlt.

Ab dem Zeitpunkt schuldenfrei haben wir ein Einkommen von ca. 4.500 netto (Meine Frau würde aller Wahrscheinlichkeit als Beamtin 50% arbeiten). Hätten also wieder genügend Potenzial zum sparen fürs Alter. Würde ich mich dann über den Verkauf der Immobilie ärgern?

@lastdrop: Ich weiß, ich weiß . Die Ausstattung, die wir schon zum Glück haben (v.a. der Kinderwagen) hat den Wert eines gebrauchten Opel Corsa^^. Kinderbetreuung ist in RLP kostenfrei
 
T

tbb76

Hallo, bei Zwillingen habt ihr ja 2x den Anspruch auf Elterngeld. und warum kommt ihr nur auf 900 Euro Elterngeld? Mein Elterngeldanspruch war höher, obwohl ich, auch Beamter, ein wesentlich geringeres Nettoeinkommen habe.

Zur Wohnung: Der Tipp mit dem Steuerberater wurde ja schon gebracht. Das würde ich auf jeden Fall machen. Und in Anbetracht der derzeitigen Zinssituation ist eine bezahlte Eigentumswohnung in guter Lage nicht das verkehrteste, sofern die Vermietung klappt. Sollte es mit der Kredittilgung zu knapp werden, kann die Wohnung immer noch verkauft werden. Aber ihr bringt ja schon ordentliche Eigenkapital mit. Da würde ich die Wohnung behalten.

Zumal ihr die bestehende Grundschuld der Wohnung als Sicherheit weiter verwenden könnt.
 
N

nordanney

Bei Zwillingen gibt es seit 01.01.2015 eine Änderung, dass Elterngeld nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind gezahlt wird. Denn Mehrlingszuschlag gibt es allerdings noch immer.
 
B

Bauen2015RLP

@tbb76: Leider gab es ein neues Urteil. Es gibt ab 01.01.2015 nur noch 1x EG + Zuschlag . 900 € sind 1.800 gesplittet auf 2 Jahre.


Edit: nordanney war schneller
 
Musketier

Musketier

Falls ihr vermietet, dann auf jeden Fall vorab mit einem Steuerberater sprechen.
Wenn ihr das Darlehen auf das Haus aufnehmt, dann sind die Darlehenszinsen bei der Vermietung und Verpachtung nicht absetzbar.
Bei der Aufnahme des Darlehens auf die Wohnung könnt ihr die Zinsen dagegen in der Steuererklärung geltend machen.
Vermutlich muß das Darlehen gesplittet werden. Dann das Darlehen auf das Haus so schnell wie möglich abzahlen und das Darlehen von der Wohnung nachrangig tilgen.
 
T

tbb76

Mein Güte, das ändert sich ja jährlich.....man könnte ja zu viel bekommen...wieder was gelernt, Danke!
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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